25.09.2014, 11:26 Uhr

Kostenloses Parken mit Elektroautos: Elektromobilitäts-Gesetz verabschiedet

Berlin – Die Fahrer von Elektroautos sollen in Deutschland eine Reihe von Sonderrechten bekommen. Dazu zählen besondere Parkplätze mit Ladestationen, der Erlass von Parkgebühren oder die Fahrerlaubnis auf ansonsten gesperrten Straßen. Das Bundeskabinett hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Doch einige Verbände sind äußerst skeptisch, ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich dem Klimaschutz dienen.

Ziel des geplanten Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) ist es, die Elektromobilität in Deutschland durch neue Anreize zu fördern. Bisher gab es im deutschen Recht keine Grundlagen dafür, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr Sonderrechte bekommen können. Das soll sich mit dem neuen EmoG ändern.

Gesetz soll Privilegien für E-Autos ermöglichen

Das Elektromobilitätsgesetz soll zum 1. Februar 2015 in Kraft treten. Das dazu nötige Notifizierungsverfahren (Prüfverfahren) durch die Europäische Kommission ist nach Angaben der Bundesregierung bereits angelaufen. Das Gesetz ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Das Gesetz soll begleitend evaluiert werden. Zu den ausdrücklich genannten Privilegien, die durch das Gesetz ein geräumt werden können, zählen besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum für Elektrofahrzeuge, der Erlass bzw. die Reduzierung von Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder die Ausnahme bei bestimmten Zufahrtsbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden.

Außerdem legt das Gesetz fest, für welche Fahrzeuge und Antriebe diese Sonderregeln gelten. Die Anforderungen an elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, werden genau definiert.

Steuervorteile sollen Anreize schaffen

Mit steuerlichen Anreizen und Investitionen in die Forschung fördert die Bundesregierung den Kauf eines Elektrofahrzeugs. Wer bis 2015 ein Elektro-Auto kauft, ist zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit. Bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen wird der höhere Listenpreis von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen, so dass keine steuerlichen Nachteile entstehen. Die steuerlichen Vorteile sind allerdings nicht Teil des neuen EmoG.

Weiter Weg bis zur Million: Gut 21.000 Elektroautos fahren bereits

Um die Sonderegeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können, müssen diese Fahrzeuge auch besonders gekennzeichnet werden. Das regelt nach den Plänen der Regierung eine gesonderte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Diese wird die richtige Kennzeichnung festlegen und den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnen, Sonderrechte für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen. Wie die Bundesregierung mitteilt, fahren mit Stand vom August 2014 fahren rund 21.500 Elektroautos auf Deutschlands Straßen. Davon wurden allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2014 knapp 8.000 Fahrzeuge neu zugelassen. Vom Regierungsziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bringen, ist in der aktuellen Mitteilung zum Gesetzentwurf nicht die Rede.

VCD: Kein strategischer Klimaschutz

Kritik kommt von Umwelt- und Verkehrsverbänden: So bezweifelt der ökologische Verkehrsclub VCD, dass an den Regierungsplänen ein strategisch überlegtes, an Klimaschutzzielen ausgerichtetes Handeln erkennbar wird. „Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zuzulassen, um freie Fahrt auf Busspuren sowie freies Parken für extra gekennzeichnete E-Autos zu ermöglichen, entspricht mehr blindem Aktionismus“, heißt es im Kommentar des VCD. Das Gesetz diene allein dazu, diesen Fahrzeugen zum Durchbruch zu verhelfen.

BUND: Absatzprogramm für große, schwere Hybridautos

Ein weiterer Kritikpunkt der Umweltverbände liegt in der der Förderung von teilelektrisch betriebenen Fahrzeugen begründet. Wie der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bereits im Vorfeld der Kabinetts-Verabschiedung erklärten, bevorzugt die Privilegierung von Plug-in-Hybrid Fahrzeugen auch Fahrzeughalter, die den Elektroantrieb nur beim Anfahren auf Grund des verstärkten Drehmoments verwenden.. Der BUND merkte zudem an, dass es sich hierbei vielmehr um ein Absatzprogramm für große und schwere Hybridautos handele. Im Übrigen würde es zu einer Ungleichbehandlung von wirklich CO2-sparsamen Fahrzeugen und solchen, die teilelektrisch betrieben werden, kommen.

VKU fordert bessere Ladeinfrastruktur

Der Verband kommunaler Unternehmen VKU begrüßt den Entwurf im Grundsatz, hätte sich aber gewünscht, dass der Gesetzgeber einen stärkeren Fokus auf das Thema „Ladeinfrastruktur“ gelegt hätte. „Für den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist derzeit kein Businessmodell erkennbar, der Aufbau muss daher klar unter den Vorzeichen der Infrastrukturförderung laufen. Dies kann in Zeiten knapper kommunaler Kassen durchaus ein Engpass sein“, stellt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck fest.

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