06.01.2015, 11:01 Uhr

Regenerative Wärme: Bürger-Interesse an MAP-Zuschüssen ebbt 2014 ab

Münster – Die Antragszahlen zum Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt sind im Dezember 2014 angestiegen. In den drei Teilbereichen Solar, Biomasse und Wärmepumpen wurden mehr Anträge als noch im November gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr steht jedoch ein dickes Minus vor den Zahlen.

Nach den neuesten Zahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (Bafa) ist die Nachfrage nach staatlichen Förderzuschüssen für regenerative Anlagen im Bereich der Wärmeversorgung 2014 spürbar gesunken. Dabei sind die Förderbedingungen unverändert geblieben.

Biomasse im Jahr 2014 größter Verlierer

Nach den Werten des Bafa sind im Jahr 2014 insgesamt etwa 58.600 Anträge zum MAP eingegangen. Das sind gut 25 Prozent weniger als noch im Vorjahr 2013 (2013: etwa 78.200). Der größte Verlust dabei zeigt sich dabei im Bereich der Biomasse mit einem Rückgang von über 26 Prozent, bei etwa 28.600 Anträgen (2013: rd. 38.700). Knapp unter 26 Prozent beträgt auch der Rückgang bei der Solarenergie mit etwa 24.700 Anträgen (2013: rd. 33.300). Die Anträge für Wärmepumpen sind um nur etwa 14 Prozent auf ca. 5.300 zurückgegangen (2013: 6.200).

Biomasse im Dezember größter Gewinner

Für den Monat Dezember war im Vergleich zum Vormonat immerhin ein leichter Anstieg feststellbar. Im Vergleich zum Vorjahr waren aber auch hier deutliche Rückgänge zu erkennen. Im Vergleich zum November 2014 konnte die Biomasse den deutlichsten Zuwachs verzeichnen. Mit etwa 3.600 Anträgen im Dezember, ist das ein Zuwachs von fast 29 Prozent (Nov: rd. 2.800). Wärmepumpen haben mit knapp 600 Anträgen eine Steigerung von mehr als 25 Prozent (Nov: gut 400) erreicht und die Solarenergie mit etwa 2.300 Anträgen eine Steigerungsrate von über 14 Prozent vorzuweisen. Im Vergleich zum Dezember des Vorjahres 2013 steht aber in allen drei Wärmesparten ein Verlust von über 25 Prozent zu Buche.

Das MAP wurde in den Anfängen bereits im Jahr 1993 gestartet. Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zum 1.1.2009 hat das MAP eine gesetzliche Verankerung erhalten. Mit dem EEWärmeG wurde eine anteilige gesetzliche Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Wärme/Kälte in Neubauten eingeführt. Das Förderinstrument MAP richtet sich hauptsächlich an den Gebäudebestand.

Quelle: IWR Online
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