01.09.2015, 15:02 Uhr

KWK-Gesetz: Biogas-Branche fordert Klimazuschlag

Berlin - Der Biogasrat hat die Planungen für die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G) scharf kritisiert. Ganz besonders stört sich die Branche daran, dass im aktuellen Gesetzesentwurf ein zusätzlicher Bonus nur für Erdgas-Anlagen, nicht aber für Biogas-Anlagen vorgesehen ist.

Es geht um §13 des Gesetzentwurfes für ein KWK-Gesetz. Darin enthalten ist ein neuer Zuschlag, vom Biogasrat als „Klimazuschlag“ bezeichnet, der nur für erdgas-betriebene, hocheffiziente Anlagen ab einer Größe von mehr als zwei Megawatt (MW) vorgesehen ist.

Klimazuschlag auch für Biogas-Anlagen

Mit dem aktuellen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums werde eine große Chance für Klimaschutz, Energieeffizienz und das Gelingen der Energiewende vertan, sagte Biogasrats-Geschäftsführer Michael Rolland. Weitergehende Änderungen seien jetzt dringend erforderlich. So sollte der Einsatz von klimafreundlichem Biogas- und Biomethan in KWK-Anlagen künftig auch im KWK-G gefördert werden.

„Der wichtigste Punkt ist der Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Zuschlages für KWK-Strom aus Bestandsanlagen in Höhe von 1,5 Cent je Kilowattstunde ab Januar 2016 für KWK-Anlagen, die klimafreundliches Biogas und Biomethan einsetzen“, so Rolland.

Biogas- und Biomethan erreichen Spitzenwerte bei CO2 Senkung

Nach den bisherigen Entwürfen ist dieser Zuschlag lediglich auf Erdgas in KWK-Anlagen beschränkt. Der Biogasrat weist daraufhin, dass Biogas- und Biomethan Spitzenwerte bei der CO2 Senkung erreichen. Das müsse angemessen honoriert werden, so Rolland. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde (kWh) Biomethan erzielt laut Verband die gleiche CO2 Minderung wie etwa vier kWh Erdgas bei kraftwärmegekoppelten Anlagen. Um den deutlichen CO2-Einspareffekt durch Biogas- und Biomethan Blockheizkraftwerke im Strom- und Wärmesektor zu stabilisieren und perspektivisch ausbauen zu können, fordert der Biogasrat eine entsprechende Regelung auch für Neuanlagen.

Biogasrat: Deutschland verfehlt Klimaschutz-Verpflichtungen ohne Nachbesserung

Der Verband fordert zudem, dass der neue Zuschlag von 1,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) im Schnitt drei Jahre länger als im Entwurf bislang vorgesehen gewährt werde. Bislang soll der Zuschlag Ende 2019 auslaufen. Dies gelte unter den Bedingungen, dass die KWK-Anlagen in das öffentliche Stromnetz einspeisen und eine zusätzliche fünfprozentige Treibhausgasminderung nachweisen. Anstelle von bislang vorgesehenen 16.000 plädiert der Biogasrat künftig für insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden

Ohne Nachbesserungen für die grüne Biomasse im Gesetzgebungsverfahren werde Deutschland seine internationalen Klimaschutzverpflichtungen verfehlen. Rolland: „Biogene-KWK-Anlagen leisten bei uns heute 40 Prozent der CO2 Minderung von den insgesamt rund 56 Millionen Tonnen pro Jahr, die bei der Strom- und Wärmeerzeugung durch KWK eingespart werden.“

Quelle: IWR Online

© IWR, 2015