29.10.2015, 08:01 Uhr

Elektromobilität: Energiewirtschaft nimmt Ladesäulen-Verordnung in die Mangel

Berlin - Das Bundeskabinett hat die Verordnung über technische Mindestanforderungen für öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektroautos behandelt. Diese Verordnung soll klare, verbindliche Regelungen zu den Steckerstandards darstellen sowie die Kontrolle der Vorgaben sicherstellen. Umgehende Kritik kommt aus der Energiewirtschaft.

Es geht um die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgearbeitete Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile. Mit einer solchen Verordnung erhält Deutschland als erstes europäisches Mitgliedsland gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen im Bereich der Elektromobilität.

Gabriel: Verordnung unterstützt Markthochlauf von Elektrofahrzeugen

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte: "Ich bin zuversichtlich, dass die verbesserte Rechtssicherheit zu mehr privaten Investitionen in den bedarfsgerechten Aufbau von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Deutschland führen wird. Dies unterstützt den Markthochlauf von Elektromobilen in Deutschland."

Die neue Verordnung garantiert laut BMWi die Kompatibilität, die sog. Interoperabilität, öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur hinsichtlich der Steckerstandards. Zudem regelt sie, dass die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte deren Aufbau sowie Außerbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzeigen müssen. Auch die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen sie beim Betrieb von Schnellladepunkten regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen. Der Verordnungsentwurf bedarf vor seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.

BDEW kritisiert Ladesäulen-Verordnung umfassend

Für die Energiewirtschaft ist dieser Verordnungsentwurf ein Schuss, der nach hinten losgeht. Roger Kohlmann, Mitglied Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) kommentierte: "Statt bestehende Hemmnisse abzubauen und europaweit einen einheitlichen Rahmen für die Elektromobilität zu schaffen, würde die geplante Ladesäulenverordnung in ihrer jetzigen Fassung sogar neue Hürden für den Aufbau der Infrastruktur in Deutschland bedeuten.“ Der Entwurf weise zahlreiche Mängel und Versäumnisse auf. So seien diverse Grundannahmen nicht nachvollziehbar und branchenübergreifende Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität würden nicht berücksichtigt. Zudem würden neue bürokratische und kostenintensive Auflagen den Entwurf prägen, so Kohlmann. Überarbeitung sei „dringend“ angezeigt.

BDEW: Öffentliche Ladeinfrastruktur sollte nicht reguliert werden

Im Detail stellte Kohlmann fest: „Im Verordnungsentwurf wurden beispielsweise eigene, teils von der EU-Richtlinie abweichende Formulierungen der Begriffsbestimmungen getroffen. Im Sinne eines europaweit einheitlichen Verständnisses sollten jedoch die Formulierungen aus der EU-Richtlinie übernommen werden.“

Kritik gilt auch der geplanten Ansiedlung einer neuen Registrierungsstelle bei der Bundesnetzagentur. Das sei aus BDEW-Sicht der falsche Weg, denn es handele sich bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur um einen bereits jetzt wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich. Die Registrierung neuer Ladesäulen ließe sich deutlich kosteneffizienter und unbürokratischer organisieren. Der BDEW hoffe, dass die fachlichen Anmerkungen der Branche im Rahmen des anstehenden Bundesratsverfahrens noch aufgegriffen werden, so Kohlmann. Darüber hinaus müsse geklärt werden, wie der Aufbau der in den nächsten Jahren absehbar defizitären Ladeinfrastruktur finanziert werden könne. Ein Vorschlag des BDEW hierzu liege auf dem Tisch.

Quelle: IWR Online

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