Strom: Neuer Kapazitätsmarkt kostet bis zu 35 Mrd. Euro - Vor allem Gaskraftwerke werden gefördert

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Berlin - Deutschland schafft einen neuen Markt zur Absicherung der Stromversorgung: Kraftwerke und Batteriespeicher sollen künftig zusätzlich dafür bezahlt werden, dass sie bei Bedarf gesicherte Leistung bereitstellen. Auch flexible Stromverbraucher können an dem neuen Kapazitätsmarkt teilnehmen. Die EU-Kommission hat das deutsche Modell jetzt genehmigt. Die Kosten werden bis 2045 auf insgesamt 15,6 bis 35,2 Mrd. Euro geschätzt.
Der Aufbau ist in Phasen eingeteilt und beginnt bereits 2026 mit Ausschreibungen für neue gesicherte Leistung. Obwohl der Kapazitätsmarkt formal technologieoffen ausgestaltet ist, bilden neue Gaskraftwerke durch die Ausschreibungsbedingungen einen Schwerpunkt der ersten Ausbauphase. Später wird der Markt breiter für die drei Kategorien Erzeugung, Speicherung und Laststeuerung geöffnet. Finanziert werden soll der neue Kostenblock ab 2031 über eine Umlage. Wie diese ausgestaltet wird und wer sie bezahlen muss, ist bislang offen.
Kapazitätsmarkt startet mit Neuanlagen - Gaskraftwerke im Fokus
Noch 2026 sollen in zwei Ausschreibungen insgesamt 9 GW (9.000 MW) neue Langzeitkapazitäten vergeben werden. Die erste Ausschreibung über 4,5 GW ist für September vorgesehen, eine weitere über 4,5 GW für Dezember 2026. Nicht vergebene Mengen können im Mai 2027 erneut ausgeschrieben werden.
Zusätzlich ist geplant, dass im Mai 2027 weitere 2 GW neue Erzeugungskapazitäten ausgeschrieben werden, für die das Langzeitkriterium nicht gilt. Damit umfasst die erste Phase Ausschreibungen für insgesamt 11 GW zusätzliche steuerbare Leistung.
Die Ausschreibungen sind formal technologieoffen. Die Anforderungen an neue, langfristig verfügbare und steuerbare Kapazitäten führen jedoch dazu, dass insbesondere neue Gaskraftwerke für die erste Phase eine wichtige Rolle spielen. Kapazitätsverträge können Laufzeiten von bis zu 15 Jahren erreichen. Neue Gaskraftwerke mit langfristigen Verträgen müssen wasserstofffähig sein. Alle Kapazitäten mit 15-jährigen Verträgen müssen spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden können.
Erzeugung, Speicherung und Laststeuerung - Kapazitätsmarkt wird in nächster Phase breiter
Nach der ersten Phase soll der Kapazitätsmarkt breiter geöffnet werden. Für Ende 2027 und 2029 sind weitere Ausschreibungen vorgesehen. Dann können neben neuen auch bestehende Erzeugungsanlagen, Speicher und flexible Stromverbraucher teilnehmen. Die jeweiligen Ausschreibungsmengen sollen auf Grundlage des Versorgungssicherheitsmonitorings festgelegt werden.
Damit konkurrieren langfristig drei Kategorien um Kapazitätsverträge: Erzeugungsanlagen stellen bei Bedarf Strom bereit, Speicher speisen zuvor gespeicherte Energie in das Netz ein und flexible Stromverbraucher verpflichten sich, ihren Verbrauch in angespannten Situationen zu reduzieren oder zeitlich zu verschieben. Später sollen zudem Kapazitäten aus EU-Staaten mit direkter Netzverbindung nach Deutschland teilnehmen können.
Die Vergütung wird über wettbewerbliche Ausschreibungen ermittelt. Mit dem Kapazitätsmarkt entsteht damit neben dem eigentlichen Strommarkt eine zusätzliche Erlösquelle für die vertraglich zugesicherte Verfügbarkeit von Erzeugungsleistung, Speicherleistung oder flexibler Nachfrage.
Wer zahlt? Neuer Kostenblock von bis zu 35,2 Mrd. Euro
Für 2031 werden die Kosten des Kapazitätsmechanismus auf 1 bis 3 Mrd. Euro geschätzt. Von 2032 bis 2045 werden jährliche Kosten zwischen 0,9 und 2,3 Mrd. Euro erwartet. Insgesamt ergibt sich daraus eine Bandbreite von 15,6 bis 35,2 Mrd. Euro.
Parallel zum Kapazitätsmarkt plant die Bundesregierung einen gesonderten Dekarbonisierungspfad für Gaskraftwerke. Bis Ende 2027 sollen Ausschreibungen für 2 GW Gaskraftwerksleistung erfolgen, die bis 2040 auf Wasserstoff umgestellt werden soll. Zwischen 2032 und 2035 sind weitere 2 GW vorgesehen, deren Umstellung bis 2043 erfolgen soll. Diese Förderung ist nicht Bestandteil der jetzt erteilten EU-Genehmigung und muss gesondert beihilferechtlich geprüft werden.
IWR: Kapazitätsmarkt ist nur ein Baustein - Gesamtsystem entscheidet über Kraftwerksbedarf
Je langsamer der Ausbau der erneuerbaren Energien, Netze und Speicher sowie die Flexibilisierung des Stromverbrauchs vorankommen, umso höher ist der Bedarf an neuen Gaskraftwerken. Nach dem Versorgungssicherheitsmonitoring der Bundesnetzagentur kann dieser bis 2035 von rund 22 GW bei Erreichen der Ausbauziele auf bis zu rund 36 GW bei Verzögerungen der Energiewende steigen.
Fehlen beispielsweise Batteriespeicher oder werden erneuerbare Energien zu wenig ausgebaut, müssen Gaskraftwerke häufiger zur Deckung der Stromnachfrage eingesetzt werden. Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung werden Gaskraftwerke in diesen Stunden zunehmend zu den preissetzenden Kraftwerken im Strommarkt. Bei hohen Gas- und CO2-Preisen führt dies entsprechend zu höheren Börsenstrompreisen. Der europäische TTF-Gaspreis ist aktuell stark gestiegen und lag am heutigen Mittwochmittag bei rund 74 Euro/MWh (2. September 2026). Das ist der höchste Stand seit Januar 2023.
"Der Kapazitätsmarkt kann nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien, Netzen, Speichern, flexibler Nachfrage und gesicherter Leistung. Zwar gibt es für einzelne punktuelle Bereiche Szenarien und Ausbauplanungen, die auf Annahmen beruhen. Für die Öffentlichkeit bleibt aber weitgehend eher eine Black Box, wie diese Ausbaupfade politisch zu einem kostenoptimierten Gesamtsystem zusammengeführt werden und welche Gesamtkosten unterschiedliche Kombinationen verursachen", sagt IWR-Geschäftsführer Dr. Norbert Allnoch.
Quelle: IWR Online
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