Bundeskabinett beschließt neues Energiesteuergesetz - Biokraftstoffe werden versteuert
Berlin - Biokraftstoffe sollen ab dem 1. August 2006 teilweise besteuert werden. Das hat das Bundeskabinett am 15. März mit dem neuen Energiesteuergesetz beschlossen. Das Energiesteuergesetz gilt künftig für fast alle Energieerzeugnisse und löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab.
Die vorgesehene Steuerbelastung für Biokraftstoffe beträgt nach Angaben der Bundesregierung ab dem 1. August 2006 10 Cent pro Liter für Biodiesel in Reinform, 15 Cent pro Liter für Biodiesel als Beimischungskomponente und 15 Cent pro Liter für Pflanzenöl bei Verwendung als Kraftstoff. Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe bleiben anders als ursprünglich geplant weiterhin steuerfrei. Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Beimischungsquote von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen (Beimischungszwang) wird später gesondert geregelt. Damit soll die Mineralölwirtschaft verpflichtet werden, fossilen Kraftstoffen bestimmte Anteile Biokraftstoff beizumischen. Diese Beimischungsquote soll nach Aussagen der Bundesregierung die bisherigen Steuerverluste mindern.
Unter dem Gesetz fallen Benzin, Diesel und Heizöle, Erdgas, Flüssiggase und Biokraftstoffe. Davon ausgenommen sind Holz und Torf. Beim Autogas ändert sich nichts: Erdgas wird bis 2020 und Flüssiggas bis 2009 für den Einsatz in Motoren steuerlich begünstigt. Neu ist jedoch, dass Steinkohle, Braunkohle und Koks künftig besteuert werden. Allerdings sind alle Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung dienen, grundsätzlich von der Steuer befreit.
Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes setzt die Bundesregierung die Europäische Energiesteuerrichtlinie vom 27. Oktober 2003 in deutsches Recht um.
Entwurf des Energiesteuergesetzes (ca. 730 kb): PDF-Download
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Quelle: iwr/15.03.06/
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