Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen: Ausschreibung zum 01. Juli 2024 zum fünften Mal in Folge überzeichnet
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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erfolgreichen Gebote der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen (Solaranlagen des ersten Segments) zum Gebotstermin 1. Juli 2024 bekanntgegeben. Das Interesse der Bieter ist riesig, das Volumen der eingereichten Gebote übersteigt das Ausschreibungsvolumen wieder deutlich.
Bei der jüngsten technologiespezifischen Ausschreibung der BNetzA für Freiflächen-Solaranlagen und Solaranlagen an oder auf baulichen Anlagen, die nicht in die Kategorie Gebäude oder Lärmschutzwände fallen, lag das Volumen der eingereichten Gebote signifikant über dem ausgeschriebenen Volumen. Das ist das fünfte Mal in Folge, dass das Gebots-Volumen das Ausschreibungsvolumen überschreitet. Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments ist auf den 1. Oktober 2024 terminiert.
Hohe Beteiligung und geringe Zuschlagswerte
Die Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. Juli 2024 ist fast um das Zweifache überzeichnet. Die ausgeschriebene Menge lag in dieser Runde bei 2.148 MW, eingereicht wurden 495 Gebote mit einem Volumen von 4.206 MW. Davon konnten laut BNetzA 268 Gebote mit einem Volumen von 2.152 MW bezuschlagt werden.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte bewegen sich zwischen 4,50 ct/kWh und 5,24 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,05 ct/kWh und damit auf ähnlichem Niveau wie in der Vorrunde (5,11 ct/kWh). Der Höchstwert für den Gebotstermin liegt bei 7,37 ct/kWh.
„Der Gebotstermin war nahezu doppelt überzeichnet. Der starke Wettbewerb hat für niedrige Zuschlagswerte und damit einen geringen Förderbedarf gesorgt", kommentiert BNetzA-Präsident Klaus Müller die Ergebnisse der Ausschreibung.
In diesem Verfahren wurden 63 Gebote ausgeschlossen. Die durch das Solarpaket I eingeführten Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung auf 50 MW sowie zu einem gesonderten Höchstwert für besondere Solaranlagen wurden in dieser Gebotsrunde noch nicht angewendet, da diese unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Nach Angaben der BNetzA sind darauf mehrere Gebotsausschlüsse zurückzuführen.
Fast die Hälfte der Zuschläge für Projekte auf Acker- und Grünlandflächen
Das Solarpaket I führte zu mehreren Änderungen für die Ausschreibungen von PV-Freiflächenanlagen. Dazu zählt beispielsweise die Ausweitung der Flächenkulisse. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen, die landwirtschaftlich nur eingeschränkt nutzbar sind, konnten in dieser Runde in allen Bundesländern berücksichtigt werden. Insgesamt entfiel fast die Hälfte der Zuschläge an Projekte auf solchen Flächen (1.037 MW, 123 Zuschläge).
Bayern führt Bundesländerranking weiter an
Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (700 MW, 118 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (244 MW, 22 Zuschläge) und Brandenburg (231 MW, 20 Zuschläge).
Quelle: IWR Online
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