31.10.2016, 15:02 Uhr

BAFA versendet KWK-Förderbescheide in Milliardenhöhe

Eschborn - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet ab sofort die Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Es geht um Investitionen in Milliardenhöhe, größtenteils allerdings über mehrere Jahre verteilt.

Die Europäische Kommission hatte das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für Deutschland am 24. Oktober 2016 beihilferechtlich freigegeben. Dies war die Voraussetzung dafür, dass nun die Förderbescheide verschickt werden können.

Gesamt-Fördervolumen von einer Milliarde Euro verteilt sich über mehrere Jahre

Das Fördervolumen von einer Milliarde Euro basiert auf einer gemeinsamen Hochrechnung von BMWi und BAFA zur Gesamtförderung für KWK-Strom, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung für KWK-Strom wird dabei über eine Förderdauer von mehreren Jahren ausgezahlt. Netze und Speicher werden dagegen durch eine einmalige Zuschlagszahlung gefördert. Das KWKG ist bereits am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und stand bisher unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Förderung kann infolge der Freigabe der Europäischen Kommission vom 24. Oktober 2016 rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gewährt und der Zuschlaganspruch in voller Höhe ausgezahlt werden.

Gabriel: Planungs- und Rechtssicherheit für die KWK-Branche

Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Die Genehmigung der Europäischen Kommission gewährleistet Planungs- und Rechtssicherheit für die Branche und setzt positive Impulse für eine hocheffiziente Technologie. Unter den Vorhaben, die nun gefördert werden können, sind beispielsweise auch neue Gasheizkraftwerke, die auf eine CO2-effiziente Erzeugung setzen und erheblich weniger Emissionen ausstoßen als etwa Kohlekraftwerke."

Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, betont: "Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wichtiger Teil der Energiewende. Daher freue ich mich, dass das BAFA zum Gelingen der Energiewende beitragen und ab sofort Förderbescheide mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro versenden kann."

Ab sofort ist zudem auch die vereinfachte und gebührenfreie Zulassung für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt (kW) über das elektronische Anzeigeverfahren freigeschaltet.

VKU: KWK-Unsicherheit war nicht gut

Erleichtert sind auch die kommunalen Unternehmen über diese Entwicklung. Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), erklärte nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Kommission: „Es war nicht gut, über ein dreiviertel Jahr nicht zu wissen, ob eine im Gesetzblatt stehende Förderung tatsächlich ausgezahlt wird. Dies muss in der Zukunft anders und schneller geregelt werden. Gerade für den Bereich der Anlagen zwischen ein und 50 MW müssen Investoren frühzeitig wissen, ob die Ausschreibungsregeln auch beihilferechtlich Bestand haben.“

Quelle: IWR Online

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