29.10.2010, 16:48 Uhr

Bahn muss Stromnetze für Dritte öffnen

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat jetzt das Deutsche Bahn-Tochterunternehmen DB Energie GmbH dazu verpflichtet, in seinen Stromnetzen spätestens ab dem 1. Februar 2011 den Wechsel des Energielieferanten für Letztverbraucher zu ermöglichen. Stromversorgungsnetze mit einem Energieumschlag von so großer wirtschaftlicher Bedeutung dürfen nach Ansicht der Bundesnetzagentur kein regulierungsfreier Raum bleiben. Die DB Energie GmbH betreibe an über 5.000 Standorten in Deutschland 50Hz Stromversorgungsnetze. Diese würden in erster Linie der Versorgung konzerneigener Einrichtungen auf Bahnhöfen und Bahnanlagen dienen. Zugleich würden hierüber aber auch Dritte mit elektrischer Energie versorgt. Auf den meisten Bahnhöfen betrifft dies nach Einschätzung der Behörde Kioske, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte. An großen Standorten sei die Versorgungssituation durchaus mit Einkaufscentern vergleichbar.

Die DB Energie GmbH vertritt demnach seit mehreren Jahren den Standpunkt, diese Netze seien als Objektnetze im Sinne von § 110 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu qualifizieren. Deshalb sei das Unternehmen grundsätzlich nicht verpflichtet, dritten Stromlieferanten Zugang zu gewähren. Bereits im Mai 2008 hatte der Europäische Gerichtshof nach Angaben der Bundesnetzagentur jedoch entschieden, dass der Ausschluss des Lieferantenwechsels in Objektnetzen nicht mit der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vereinbar ist. Dennoch sei die DB Energie GmbH wiederholten Aufforderungen der Bundesnetzagentur zur Öffnung ihrer Netze gem. den Vorgaben des EnWG nicht nachgekommen.

Weitere Informationen und Meldungen zum Thema Stromnetze:


© IWR, 2010