08.04.2014, 17:32 Uhr

Bundeskabinett nickt EEG-Reform ab – Minimaler Abbau der Industrierabatte

Münster – Das Bundeskabinett hat dem Reformpaket zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt. Damit geht die Reform nun in die nächste Runde, das sind die Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Parallel zeichnet sich ab, dass der Abbau der Industrierabatte möglichst überschaubar bleiben soll.

Diese Industrierabatte, die zuletzt heftig diskutiert wurden, waren nicht Teil des am Dienstagvormittag vom Bundeskabinett beschlossenen Reformpakets. Dennoch konnte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei der anschließenden Bundespressekonferenz bestätigen, dass auch in dieser Hinsicht eine Einigung mit der Europäischen Kommission erzielt werden konnte.

EEG 2.0: Abkehr von „produce and forget“

Das neue EEG soll den „Neustart der Energiewende“ markieren, so Gabriel bei der Bundespressekonferenz nach dem Beschluss im Bundeskabinett. Durch die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung soll das neue EEG zudem den Weg ebnen, um von der bisherigen „produce and forget“-Mentalität bei den Erneuerbaren abzukommen. Demnach ginge es Ökostromproduzenten bisher nur um die auf 20 Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung und nicht um eine bedarfsgerechte Stromversorgung. Dies werde sich nun ändern. Außerdem eigne sich das neue Gesetz, um die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre zu durchbrechen, so der Minister.

400 Unternehmen weniger privilegiert als bisher

Die „Besondere Ausgleichsregelung“ des EEG, in der die Maßstäbe für die Industrie-Rabatte hinsichtlich der Zahlung der EEG-Umlage festgelegt sind, war allerdings nicht Teil des im Bundeskabinett beschlossenen Reformpakets. Wegen der Industrie-Rabatte hatte die EU im Dezember ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dieser Streit zwischen Bund und EU scheint jetzt allerdings ebenfalls beigelegt zu sein. Gabriel begrüßt dies, denn es sei im Kern um „viele, viele Arbeitsplätze“ gegangen.

Die „Besondere Ausgleichsregelung“ soll im Mai auf den Tisch kommen und dann vom Kabinett beschlossen werden. Konkret sieht es so aus, dass zukünftig 400 der bisher 2.100 privilegierten Unternehmen nicht mehr von den aktuellen Ausnahmeregelungen profitieren werden. In einem Fernsehinterview am Monatg sprach Gabriel noch von 500 Unternehmen. Wie es aussieht, wird das Volumen der Befreiungen nahezu unverändert bei rund fünf Milliarden Euro liegen. Beim Neujahrsempfang des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) im Februar hatte Gabriel noch eine Reduktion der Ausnahmetatbestände um eine Milliarde Euro in Aussicht gestellt.

Eigenverbrauch: EEG-Umlage nur bei Neuanlagen

Während das im Januar vom Wirtschaftsminister vorgestellte Eckpunktepapier zur EEG-Reform noch vorsah, die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage zu beteiligen, ist diese Regelung nun in weiten Teilen vom Tisch. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wird nämlich Strom aus Bestandsanlagen nicht mit der EEG-Umlage belastet. Nur Strom aus Neuanlagen wird an den Kosten der Energiewende beteiligt, wobei die Höhe der EEG-Umlage technologiespezifisch ausfällt.

Im Zuge der Bundespressekonferenz zum Beschluss des Bundeskabinetts äußerte sich der Wirtschaftsminister auch zu den kommenden Aufgaben. Demnach gelte es, als nächstes einen zügigen Netzausbau in die Wege zu leiten. Hierfür habe auch das vom Bundeskabinett durchgewinkte Reformpaket die Weichen gestellt, da es die Möglichkeit zur Erdverkabelung erleichtere. Auch ginge es darum Wege zu finden, die Rolle effizienter Gaskraftwerke in der Energiewende zu stärken. Dafür brachte der Minister erneut den Kapazitätsmechanismus ins Spiel: Es gehe darum, ein neues Strommarktdesign zu konzipieren.

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