01.04.2011, 12:01 Uhr

Bundesregierung legt neues Emissionshandels-Gesetz vor

Berlin - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die nationalen Rechtsgrundlagen für die zukünftige Ausgestaltung und Erweiterung des europäischen Emissionshandelssystems geschaffen und dadurch neue Vorgaben der Emissionshandels-Richtlinie umgesetzt werden. Es soll die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Handelssystems schaffen, um durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.

Gesetz notwendig zur Umsetzung der EU-Vorgaben

Die europäische Emissionshandels-Richtlinie wurde bereits in den Jahren 2008 und 2009 geändert. So wurde der Luftverkehr vom Jahr 2012 an in das europäische Emissionshandelssystem einbezogen. Außerdem sieht eine weitere Änderungs-Richtlinie eine stärkere Harmonisierung des Emissionshandelssystems, eine Absenkung der Gesamtmenge an Berechtigungen sowie die Einbeziehung weiterer Treibhausgase und zusätzlicher Industrietätigkeiten für die Zeit ab 2013 vor. Diese neuen Vorgaben der Richtlinien werden nun durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt. Wie es in einer Mitteilung des deutschen Bundestages heißt, geben es laut Bundesregierung keine Alternativen zu diesem Gesetz, da zwingende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umgesetzt werden müssten.

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