Care Energy kämpft im EEG-Umlagestreit gegen Handelsblatt- und ZDF-Berichte
Hamburg - Am 14. Mai 2013 berichteten das Handelsblatt und die ZDF-Sendung Frontal 21 über den Billiganbieter von Ökostrom Care Energy. Das Unternehmen ist seit 2011 am Markt und hat eigenen Angaben zufolge etwa 250.000 Kunden. Dem Handelsblatt liegen nach eigenen Angaben Informationen der Bundesnetzagentur vor, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Care Energy eingeleitet worden sei. "Es besteht der Verdacht, dass Care-Energy durch eine eigenwillige Rechtsauslegung versucht, die Anzeigepflicht nach §5 EnWG zu umgehen und sich damit auch der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entziehen", wird Renate Hichert, Sprecherin der Bundesnetzagentur zitiert. Auch drei der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sollen demnach eine Klage gegen Care Energy veranlasst haben. Die Netzbetreiber Amprion, Tennet und 50Hertz streiten mit Care Energy ebenfalls um die EEG-Umlage. Außerdem soll der Bundesnetzagentur ein Rechtsgutachten vorliegen, in dem davon ausgegangen wird, dass wegen der Rechtskonstruktion der mk-group deren Tochtergesellschaft Care Energy ist, die Grund- und Ersatzversorgung für Endverbraucher im Insolvenzfall vermutlich nicht gewährleistet ist. Das würde bedeuten, dass Anschlusssperrungen bei den Kunden möglich wären.
Care Energy wehrt sich - Rechtsgutachten von konkurrierendem Stromversorger?
Martin Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der Unternehmen der mk-group nahm in einer Pressekonferenz Stellung zu den Vorwürfen. Aus Kristeks Sicht ist die laufende Berichterstattung ein Versuch der Konkurrenz, den schnell wachsenden Wettbewerber zu schädigen. Die mk-group habe alle fälligen Steuern, Abgaben und Entgelte bezahlt, was durch Sonderprüfungen des Unternehmens und durch den Wirtschaftsprüfer bestätigt worden sei. Durch die Verwendung von 100 Prozent Ökostrom greife für das Angebot von Care Energy das Grünstromprivileg, was bedeutet, dass nur zwei Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde anstatt des vollen Satzes gezahlt werden müssten. Die Grundversorgung und ununterbrochene Versorgungssicherheit sei ebenfalls gewährleistet, so Kristek. Das dem Handelsblatt vorliegende Rechtsgutachten sei von einem konkurrierenden Energieversorger in Auftrag gegeben und auf Grund falscher Informationen erstellt worden, so die Position von Care Energy.
© IWR, 2013