14.04.2011, 09:05 Uhr

CO2-Speicherung: Kabinett verabschiedet Entwurf für CCS-Gesetz

Berlin - Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von CO2 (CCS-Gesetz) beschlossen. Damit wurde, so das BMU, die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in Deutschland Modellprojekte zur Erprobung der CCS-Technologie durch die EU gefördert werden können. In der zuletzt umstrittenen Frage der Einflussmöglichkeiten einzelner Länder bei der Demonstrationsspeicherung konnte eine Einigung erzielt werden. Die Länder können im Rahmen einer fachlichen Abwägung sowohl Gebiete ausweisen, in denen die CO2-Speicherung zulässig ist, als auch solche, in denen sie nicht zulässig ist. Bundesumweltminister Dr. Röttgen zeigte sich erfreut, dass es jetzt zu einer Lösung gekommen sei, die die unterschiedlichen Länderinteressen berücksichtige. Aus Sicht von Röttgen ermöglicht der Gesetzentwurf die Erprobung der CCS-Technologie am Maßstab höchster Umweltstandards und setzt gleichzeitig eine umfassende Bürgerbeteiligung voraus. Über die Frage der großtechnischen Anwendung werde erst entschieden, wenn nach der Erprobungsphase die Unbedenklichkeit der CCS-Technologie nachgewiesen worden sei. Die Erprobung von CCS eröffne eine wichtige Perspektive für den Klimaschutz, vor allem für eine CO2-arme Industrieproduktion, so Röttgen weiter.

Entwurf stößt bei Umweltverbänden auf Kritik

Nach Auffassung des BUND sollte die CCS-Techologie zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid aus Kohlekraftwerken in Deutschland weder erprobt noch eingesetzt werden. CCS berge eine Vielzahl unkalkulierbarer Risiken. CO2-Endlager müssten zudem dauerhaft dicht sein, sonst hätten sie keinen Klima schützenden Effekt. Die Dichtigkeit könne jedoch weder die Wissenschaft noch die Industrie garantieren. Versicherungen seien ebenfalls nicht bereit, die Risiken von CCS abzusichern. CCS diene den Stromkonzernen lediglich als Feigenblatt für den Neubau von Kohlekraftwerken, so der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in seiner Stellungnahme.

Auch NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kritisiert den Gesetzentwurf, sieht aber im Hinblick auf CO2-Emissionen bei industriellen Prozessen durchaus eine gewisse Notwendigkeit, auf die CCS-Technologie als Option zurückzugreifen. Neue Kohlekraftwerke, deren CO2-Ausstoß unter die Erde gepumpt wird, brauche Deutschland nicht. Daran ändere auch ein deutlich beschleunigter Atomausstieg nach Fukushima nichts, so Miller. Die CCS-Technologie müsse allenfalls bei den in der Industrie unvermeidbaren Treibhausgasemissionen zum Einsatz kommen. Unsere Stromversorgung können wir auch ohne CCS klimaverträglich umbauen. Es gebe aber bislang noch keine Lösung, wie Zement oder Stahl klimaschonend hergestellt oder durch weniger CO2-intensive Produkte ersetzt werden könne. Für einen solchen Zweck könne die behutsame Erforschung der Technologie erforderlich sein. Daher sollte die Technik in Industrieanlagen statt in Kohlekraftwerken erprobt werden, so Miller weiter.

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