EEG-Novelle 2009 – Neue Perspektive für deutsche Biogasbranche
Berlin - Mit 413 Ja-Stimmen, 52 Nein-Stimmen und 57 Enthaltungen wurde das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in zweiter und dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Nach langen Verhandlungen hatte sich die Regierungskoalition Anfang Juni auf einen Gesamtkompromiss zum EEG verständigt. Aus Sicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) macht die beschlossene Novelle den Weg frei für ein weiteres Wachstum der Erneuerbaren
Energien in Deutschland. Laut Herrn Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., „fällt das Resümee für Biogasanlagen bis 500 kW durchweg positiv aus.“ Weiter würdigt Pellmeyer das Ergebnis der Parlamentsabstimmung: „Mit den Vergütungsanhebungen für Strom aus Biogas geben die Bundestagsabgeordneten der Branche eine neue Zukunftsperspektive und ermöglichen weitere Investitionen.“
Erholung auf dem Biogasmarkt
Das neue EEG legt Vergütungssätze für Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Bioenergie und Geothermie fest. Massive Preissteigerungen für Mais und Getreide, derzeit noch die wichtigsten Einsatzstoffe in Biogasanlagen, hatten zuletzt für einen Einbruch in der Biogasbranche gesorgt. Doch das Biogasunternehmen UTS Biogastechnik GmbH aus dem bayerischen Schwindegg sieht nun eine Erholung aus dem Biogasmarkt. Mit der Anhebung der Grundvergütung für Alt- und Neuanlagen bis 500 kW um einen Cent/kWh und der Erhöhung des Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo-Bonus) ebenfalls um einen Cent/kWh für Alt- und Neuanlagen könne die Kostenexplosion bei den Rohstoffen nun zumindest teilweise abgefangen werden.
Güllebonus bringt Verbesserung für Altanlagen
Durch die Einführung des so genannten Güllebonus wird bei bestehenden und zukünftigen Anlagen der Fokus weg von Nachwachsenden Rohstoffen stärker hin zur Verwendung von Gülle für die Biogasproduktion gelegt. Für Anlagen bis 150 kW beträgt der Güllebonus vier Cent/kWh und ein Cent/kWh über 150 kW bis 500 kW bei einem Mindesteinsatz von 30 Masseprozent Gülle. Diese Verbesserung stellt aus UTS-Sicht einen wichtigen Baustein dar, um Altanlagen aus der Krise zu führen und eine Erholung des Marktes für Neuanlagen zu ermöglichen. Altanlagen, welche vor 2004 in Betrieb gegangen sind, können nun ab 01.01.2009 den um einen Cent erhöhten KWK-Bonus von drei Cent/kWh in Anspruch nehmen, wenn das vorhandene Wärmekonzept die geforderten Effizienzkriterien erfüllt. Damit werden die Pionierleistungen dieser Anlagenbetreiber honoriert und die schon lange bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben.
Das Gesetz bietet nun explizit für viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe gute Chancen mit einer an den Viehstand angepassten Biogasanlage auf der Basis von Gülle zusätzliches Einkommen zu generieren und die zusätzlich entstehende Wärme im Stall zu nutzen. Über den Güllebonus wird, so die Erwartung des Fachverbandes Biogas e.V., eine noch bessere Verzahnung von Viehhaltung und Biogas erreicht. Nach der Verabschiedung des EEG im Bundesrat am 04. Juli 2008 kann das Gesetz nun zum 01. Januar 2009 in Kraft treten.
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Quelle: iwr/09.07.2008/
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Güllebonus bringt Verbesserung für Altanlagen
Durch die Einführung des so genannten Güllebonus wird bei bestehenden und zukünftigen Anlagen der Fokus weg von Nachwachsenden Rohstoffen stärker hin zur Verwendung von Gülle für die Biogasproduktion gelegt. Für Anlagen bis 150 kW beträgt der Güllebonus vier Cent/kWh und ein Cent/kWh über 150 kW bis 500 kW bei einem Mindesteinsatz von 30 Masseprozent Gülle. Diese Verbesserung stellt aus UTS-Sicht einen wichtigen Baustein dar, um Altanlagen aus der Krise zu führen und eine Erholung des Marktes für Neuanlagen zu ermöglichen. Altanlagen, welche vor 2004 in Betrieb gegangen sind, können nun ab 01.01.2009 den um einen Cent erhöhten KWK-Bonus von drei Cent/kWh in Anspruch nehmen, wenn das vorhandene Wärmekonzept die geforderten Effizienzkriterien erfüllt. Damit werden die Pionierleistungen dieser Anlagenbetreiber honoriert und die schon lange bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben.
Das Gesetz bietet nun explizit für viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe gute Chancen mit einer an den Viehstand angepassten Biogasanlage auf der Basis von Gülle zusätzliches Einkommen zu generieren und die zusätzlich entstehende Wärme im Stall zu nutzen. Über den Güllebonus wird, so die Erwartung des Fachverbandes Biogas e.V., eine noch bessere Verzahnung von Viehhaltung und Biogas erreicht. Nach der Verabschiedung des EEG im Bundesrat am 04. Juli 2008 kann das Gesetz nun zum 01. Januar 2009 in Kraft treten.
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Quelle: iwr/09.07.2008/