EU-Kommission und Zoll beschlagnahmen 40.000 Solarmodule
Brüssel – Erneut hat die Europäische Kommission angekündigt, zwei chinesische Solarhersteller von der zollbefreienden Mindestimportpreisregelung auszuschließen. Die beiden Hersteller sollen mehrmals massiv gegen die Antidumpingauflagen der EU verstoßen haben. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Kommission Hersteller ausschließt.
Auf chinesische Solarprodukte entfällt eigentlich ein Zoll, der durchaus rund 50 Prozent der Verkaufspreises ausmachen kann. Europäische Hersteller, insbesondere Solarworld, hatten darauf gedrängt, weil chineissche Produkte staatlich subventioniert seien und mit Dumpingpreisen agierten. Zudem führte die EU u.a. auf Druck der deutschen Regierung eine Mindestpreisregelung für Module und Zellen aus China ein.
Mehrfacher Verstoß soll zum Ausschluss führen
Gegen die beiden chinesischen Solarhersteller Chint Solar, Mutterkonzern der Astronergy, und Sunny Energy, ein Zusammenschluss der Hangzhou Zhejiang University Sunny Energy Science and Technology Co Ltd und Zhejiang Jinbest Energy Science and Technology Co. Ltd, soll die EU-Kommission nun ermitteln. Nach Angaben des pv magazine soll Chint Solar gegen seine Berichtsauflagen verstoßen sowie Solarmodule von nicht genehmigten Firmen herstellen lassen haben. Zudem soll eine in Europa produzierende und zu Chint Solar gehörende Solarmodule unter dem Mindestpreis verkauft haben. Sunny Energy soll seine Solarmodule ebenfalls unter dem Mindestpreis verkauft haben und das ihm gesetzte Limit überschritten haben.
Mindestpreisregelung nur noch bis Ende des Jahres
Insgesamt sollen laut der europäischen Industrieinitiative EU ProSun bereits rund 40.000 Solarmodule durch die EU-Kommission und den Zoll beschlagnahmt worden sein, weil Hersteller versuchten, die Antidumpingauflagen zu umgehen. Milan Nitzschke, Präsident von EU Sun: „Es ist gut, dass EU-Kommission und Zoll jetzt endlich durchgreifen. Chinesisches Preisdumping hat schon zu viele Jobs gekostet und zu viel know-how in Deutschland und Europa zerstört.“ Die Mindestpreisregelungen gelten noch bis zum 6. Dezember dieses Jahres. EU ProSun hat angekündigt einen Antrag einer Auslaufüberprüfung zu stellen, um die Regelung zumindest für den Zeitraum der Überprüfung weiterlaufen zu lassen. Einige Verbände und Vereinigungen, wie Solarpower Europe und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau, haben sich bereits gegen eine solche Verlängerung ausgesprochen.
Quelle: IWR Online
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