03.02.2015, 15:22 Uhr

EuGH stärkt Brennelemente-Steuer - RWE und E.ON unter Druck

Münster – Ein Gutachten eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof hat die Brennelemente-Steuer in Deutschland gestärkt. Gegen die Steuer haben Atomkraftwerks-Betreiber wie RWE, E.ON oder EnBW geklagt. Die Aussichten auf eine Steuer-Rückzahlung sind damit gesunken, ebenso wie die Aktien von RWE und E.ON. Aber auch das Bundesverfassungsgericht prüft noch.

Vom einem der Generalanwälte des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) wird in vielen Fällen zur Unterstützung der Richter im Vorfeld einer Entscheidung ein Gutachten zum Streitfall mit einer Empfehlung erstellt. Ein solches Gutachten hat nun der polnische Generalanwalt Maciej Szpunar zur umstrittenen Kernbrennstoffsteuer in Deutschland, die oft auch als Brennelemente-Steuer bezeichnet wird, vorgelegt. Ergebnis: Für ihn spricht keiner der angesprochenen rechtlichen Aspekte gegen diese Steuer. Die Aktien von RWE (-5,6 Prozent, 23,65 Euro) und E.ON (-3,8 Prozent, 13,39 Euro) fallen am Dienstag gegen den allgemeinen Markttrend steil ab (Stand jeweils 15:10 Uhr).

Kernbrennstoffsteuer für das RWE-Atomkraftwerk Lingen

Im konkreten Fall geht es um die Kernbrennstoffsteuer, die von der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, die zu 87,5 Prozent zum RWE-Konzern gehört, für das Atomkraftwerk (AKW) in Lingen zu zahlen war. Die Steuererklärung sah einen Betrag von über 154 Millionen Euro für den Juni des Jahres 2011 vor. Doch der AKW-Betreiber hat Klage beim Finanzgericht Hamburg eingereicht, um prüfen zu lassen, ob die diese Steuer mit dem Recht der EU vereinbar sei. Die Hamburger Richter haben daraufhin den EuGH angerufen, um diese Fragen vorab klären zu lassen. Parallel wird zudem derzeit beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruihe geprüft, ob die Steuer auch der deutschen Verfassung entspricht. In dem Gutachten, an deren Empfehlung die Richter des EuGH nicht gebunden sind, kommt Generalanwalt Szpunar nun zu dem Ergebnis, dass aus EU-rechtlicher Sicht nichts gegen die Kernbrennstoffsteuer in Deutschland spricht.

Brennelemente-Steuer ist mit EU-Richtlinien vereinbar und keine Beihilfe

Szpunar hat insbesondere drei Aspekte unter die Lupe genommen. Den geltenden EU-Richtlinien zur Strom-Besteuerung sowie zum allgemeinen Verbrauchsteuersystem stehen nach Einschätzung des Generalanwalts einer auf Kernbrennstoff erhobenen Steuer nicht entgegen. Auch verneint der Generalanwalt, der als Mitglied des EuGH gilt und daher nicht mit einem Staatsanwalt in Deutschland zu vergleichen ist, dass es sich bei dieser Steuer um eine unzulässige Beihilfe handelt. Auch unter dem Blickwinkel des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) spreche der Steuer demnach nichts entgegen. Ein Urteil der EuGH-Richter wird nun in etwa drei bis sechs Monaten erwartet.

RWE, E.ON und Co. haben bereits Steuern in Milliarden-Höhe gezahlt

Insgesamt haben die AKW-Betreiber in Deutschland bislang Kernbrennstoffsteuern in Höhe von mehreren Milliarden Euro gezahlt. Medienberichten zufolge hat E.ON bisher Brennelementesteuer in Höhe von 2,3 Mrd. Euro gezahlt, RWE in Höhe von 1,23 Mrd. Euro und EnBW hat für diese Steuer 1,1 Mrd. Euro aufgebracht. Die Chance, dieses Geld wiederzusehen, ist nun mit der Empfehlung des EuGH-Generalanwalts deutlich gesunken.

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