20.08.2014, 15:35 Uhr

Kritik am geplanten Elektromobilitäts-Gesetz reißt nicht ab

Berlin - Anfang August hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Elektromobilität vorgelegt. Das Gesetz soll Anfang Februar 2015 in Kraft treten. Ziel ist der Marktdurchbruch für Elektroautos und Hybrid-Antriebe. Doch die Verbände sind nicht zufrieden.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Fahrzeuge mit einer Batterie für eine Reichweite von 30 km privilegiert werden. Hierzu soll die Berechtigung zur Mitbenutzung von Busspuren zählen sowie das kostenlose Parken an sonst kostenpflichtigen Parkplätzen. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) üben Kritik am Entwurf des Gesetzes aus und fordern eine Überarbeitung.

BUND: Absatzprogramm für große, schwere Hybridautos

Insbesondere stören sich BUND und BEE an der Förderung von teilelektrisch betriebenen Fahrzeugen. Durch die Privilegierung von Plug-in-Hybrid Fahrzeugen werden auch Fahrzeughalter bevorzugt, die den Elektroantrieb nur beim Anfahren auf Grund des verstärkten Drehmoments verwenden, so BEE-Vorstandsmitglied Thomic Ruschmeyer. Der BUND merkt an, dass es sich hierbei vielmehr um ein Absatzprogramm für große und schwere Hybridautos handele. Im Übrigen würde es zu einer Ungleichbehandlung von wirklich CO2-sparsamen Fahrzeugen und solchen, die teilelektrisch betrieben werden, kommen.

BEE: Bärendienst für Akzeptanz von Elektromobilität

Insbesondere die Tatsache, dass hybride Sport Utility Vehicles (SUV) berechtigt werden sollen, die Busspuren zu nutzen, wird von dem BEE zwiespältig betrachtet. "Der Akzeptanz von Elektromobilität wird damit ein Bärendienst erwiesen", so Ruschmeyer. Laut BUND würde durch den zusätzlichen Verkehr auf der Busspur die Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs sowie die Sicherheit der Radfahrer gefährdet werden.

Zudem bemängelt der BUND die Verwendung nicht eindeutiger Begriffsbestimmungen und die Nichtberücksichtigung von Wasserstoff-Verbrennungsmotoren, mit der eine fehlende Technikoffenheit einhergehe. Des Weiteren werden im Gesetzesentwurf keine Vorgaben zum Verbrauch der Fahrzeuge gemacht, obwohl dies eine entscheidende Rolle in der Klimabilanz trägt. Positiv wertet der BUND die deutschlandweit einheitliche Rechtslage.

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Elektromobilitäts-Gesetz: Neue Privilegien für Autofahrer


© IWR, 2014