Landeskartellbehörde NRW überprüft Gaspreise
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Düsseldorf - In der Öffentlichkeit sorgen derzeit viele Fälle schon realisierter oder bereits angekündigter Gaspreiserhöhungen – vornehmlich im Haushalts- und Kleinkundenbereich – für erhebliche Unruhe. Auch die Landeskartellbehörde NRW verzeichnet gegenwärtig eine Vielzahl von Beschwerden, die sich um die angekündigten bzw. teilweise bereits umgesetzten Gaspreiserhöhungen der örtlichen Versorger drehen. “Punkt des Anstoßes ist in fast allen Fällen die Ölpreisbindung, deren Sinn und Zweck wie auch deren Berechtigung überhaupt angezweifelt wird“, sagte NRW-Wirtschafts- und Arbeitsminister Harald Schartau gestern in Düsseldorf. In den Beschwerden werde immer wieder die Frage gestellt, ob die Ölpreisbindung der Gastarife, die wegen der angespannten Nachfrage auf den Weltölmärkten preistreibend wirkt, noch zeitgemäß sei, so Schartau, der politisch für die Landeskartellbehörde verantwortlich ist. “Ich begrüße es, dass das Bundeskartellamt sich dieser Problematik angenommen hat und derzeit untersucht, ob die Ölpreisbindung mit dem Kartellrecht in Einklang steht.“
Der Minister kündigte an, dass die Landeskartellbehörde zum Ende des Jahres turnusgemäß eine landesweite Gaspreisüberprüfung durchführen werde, die auf spezielle Fälle im Haushalts- und Kleinkundenbereich abgestellt sei. “Ziel dieser Datenerhebung, die vom Landesverband Nordrhein-Westfalen der Gas- und Wasserwirtschaft unterstützt wird, ist es, festzustellen, ob es preisauffällige Unternehmen im Vergleich zu anderen Gasversorgern im Land gibt und ob es eventuell zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gekommen ist.“ Dabei wird die Landeskartellbehörde insbesondere auch der Frage nachgehen, ob das Preisniveau auf ungünstige Besonderheiten im Versorgungsgebiet zurückzuführen ist oder ob hierfür allein oder zusätzlich erhöhte Beschaffungskosten für das Versorgungsunternehmen ursächlich sind.
/stromtarife.de/10.12.04/