Offener Brief der Umweltkontor Renewable Energy AG an Wirtschaftsminister Clement
Erkelenz - In einem Brief kritisieren die Umweltkontor Vorstände Lohmann und Noethlichs Wirtschaftsminister Clement und fordern faire Wettbewerbsbedingungen in der Energiepolitik. Die erneuerbaren Energien würden nicht subventioniert und eine Änderung der Vergütungssätze für die Windenergie hätte somit auch keinerlei Entlastung des Staatshaushalts zur Folge.
In den nächsten Jahren werde sich die Kostenschere von konventionell erzeugtem Strom zugunsten der aus Erneuerbaren Energien schliessen, da dieser Strom immer billiger wird. Vor allem, wenn man berücksichtige, dass alte, abgeschriebene konventionelle Kraftwerke ersetzt werden müssen. 99 Steinkohle- und 46 Braunkohlekraftwerke in Deutschland sind heute älter als 35 Jahre. Sie müssten in den nächsten Jahren ausgetauscht werden, mit der zwangsläufigen Folge, dass sich dies auf den Strompreis auswirken werde.
Lohmann und Noethlichs kritisieren zudem die Wettbewerbsverzerrungen durch verdeckte Subventionierungen konventioneller Energien. So sei die Realisierung von Braunkohletagebauten ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen normal, wie z.B. in Garzweiler I und II mit einem Abraumfeld von 48 Mio. qm geschehen. Hingegen für Windparks ab 2 Anlagen (versiegelte Fläche für eine Windenergieanlage: 1.500 qm) müsse eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt werden.
Zu den Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Energieträgern zählen nach Lohmann und Noethlichs:
- Während die Politik für die Braunkohlenenergie eigens Gesetze verabschiedet, die den Betreibern Enteignungen und Umsiedlungen ohne Entschädigungen in marktüblicher Höhe erlauben, muss die Windenergie für die genutzten Flächen Marktpreise zahlen.
- Die Windenergie muss notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu 100 Prozent selbst finanzieren, notwendige Verlegungen von Straßen für die Braunkohleenergie würden jedoch zu 90 Prozent aus den öffentlichen Haushalten bezuschusst werden.
- Die Versicherungssumme für Atomkraftwerke decke gerade 1 Prozent der bei einem GAU auftretenden Schäden ab, hingegen sei für den Betrieb von Windenergieanlagen eine Betreiber-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die alle Risiken umfasst.
- Als verdeckte Subventionen für die Atomindustrie sei zum Beispiel auch die Duldung von überhöhten Rückstellungen für den Rückbau der Atommeiler, die zu "enormen Steuerausfällen" führten oder dazu, dass der Abtransport von hochgefährlichem Atommüll durch massive Polizeieinsätze gesichert werden muss, die der Steuerzahler finanziert
* Der Offene Brief zum downloaden
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Umweltkontor
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/iwr/iwrpressedienst/05.09.03/
In den nächsten Jahren werde sich die Kostenschere von konventionell erzeugtem Strom zugunsten der aus Erneuerbaren Energien schliessen, da dieser Strom immer billiger wird. Vor allem, wenn man berücksichtige, dass alte, abgeschriebene konventionelle Kraftwerke ersetzt werden müssen. 99 Steinkohle- und 46 Braunkohlekraftwerke in Deutschland sind heute älter als 35 Jahre. Sie müssten in den nächsten Jahren ausgetauscht werden, mit der zwangsläufigen Folge, dass sich dies auf den Strompreis auswirken werde.
Lohmann und Noethlichs kritisieren zudem die Wettbewerbsverzerrungen durch verdeckte Subventionierungen konventioneller Energien. So sei die Realisierung von Braunkohletagebauten ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen normal, wie z.B. in Garzweiler I und II mit einem Abraumfeld von 48 Mio. qm geschehen. Hingegen für Windparks ab 2 Anlagen (versiegelte Fläche für eine Windenergieanlage: 1.500 qm) müsse eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt werden.
Zu den Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Energieträgern zählen nach Lohmann und Noethlichs:
- Während die Politik für die Braunkohlenenergie eigens Gesetze verabschiedet, die den Betreibern Enteignungen und Umsiedlungen ohne Entschädigungen in marktüblicher Höhe erlauben, muss die Windenergie für die genutzten Flächen Marktpreise zahlen.
- Die Windenergie muss notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu 100 Prozent selbst finanzieren, notwendige Verlegungen von Straßen für die Braunkohleenergie würden jedoch zu 90 Prozent aus den öffentlichen Haushalten bezuschusst werden.
- Die Versicherungssumme für Atomkraftwerke decke gerade 1 Prozent der bei einem GAU auftretenden Schäden ab, hingegen sei für den Betrieb von Windenergieanlagen eine Betreiber-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die alle Risiken umfasst.
- Als verdeckte Subventionen für die Atomindustrie sei zum Beispiel auch die Duldung von überhöhten Rückstellungen für den Rückbau der Atommeiler, die zu "enormen Steuerausfällen" führten oder dazu, dass der Abtransport von hochgefährlichem Atommüll durch massive Polizeieinsätze gesichert werden muss, die der Steuerzahler finanziert
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