02.02.2011, 15:55 Uhr

Reaktionen auf Entscheidung des Bundeskabinetts zum Grünstromprivileg

Berlin – Die Bundesregierung hat sich auf eine Neuregelung des Grünstromprivilegs geeinigt. Demzufolge soll die Regelung bis zum 01.01.2012 unverändert Bestand haben. Das so genannte Grünstromprivileg nach § 37 EEG besagt, dass Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen sind, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. In Zukunft soll die Befreiung auf die EEG-Umlage im Jahr 2010 (2,047 ct/kWh) begrenzt werden.

Bundesverband Windenergie: Positives Signal für die Windbranche

"Die Bundesregierung sendet mit dieser vernünftigen Entscheidung ein positives Signal in die Windbranche. Die bisher vorgesehene Deckelung des Grünstromprivilegs zum 1. Juli 2011 hätte zahlreichen Ökostromanbietern mit Windstrom im Angebot die Geschäftsgrundlage entzogen", erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. "Eine Festlegung auf einen Deckel in Höhe von rund zwei Cent/ kWh zum jetzigen Zeitpunkt schießt leider über das Ziel hinaus. Richtiger erscheint es, den die nächste EEG-Novelle vorbereitenden EEG-Erfahrungsbericht abzuwarten und auf dieser Grundlage eventuell notwendige Änderungen des § 37 EEG zu diskutieren", so Albers.

VKU: Planungssicherheit für 2011

Nach Einschätzung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) wirkt sich die befristete Weiterführung des sogenannten Grünstromprivilegs positiv auf den Handel mit Ökostrom aus. "Wir begrüßen die Entscheidung, die Regelung bis Jahresende beizubehalten", sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. "Das Grünstromprivileg erleichtert aktuell die Marktintegration erneuerbarer Energien." Gerade weil ein Grünstromanteil von mindestens 50 Prozent die Unternehmen von der EEG-Umlage befreit, entstehe eine Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien. Der VKU begrüßt die Ankündigung, die Regelungen zum Grünstromprivileg im Rahmen der EEG-Novelle zu überprüfen. "Wir müssen ein Gesamtkonzept unter Einbeziehung der vom Frauenhofer ISI entwickelten Direktvermarktungsprämie entwickeln", so Reck. "Der VKU wird seine Vorschläge in diesen Prozess konstruktiv einbringen."

Auch aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sei ein Verzicht auf eine vorgezogene Neuregelung positiv zu werten. Hauptgeschäftsführer Reck: "Im Strommarkt ist es üblich, Portfolioeindeckungen auf ein Jahr vorzunehmen. Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund ihres hohen Grünstromanteils die Befreiung von der EEG-Umlage für 2011 einkalkuliert haben, können sich nun auf die geltende Rechtslage verlassen."


© IWR, 2011