02.09.2008, 08:26 Uhr

REpower beginnt Verhandlungen über Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Mehrheitsaktionär

Hamburg - Herr Tulsi R. Tanti, Vorsitzender der indischen Suzlon-Gruppe, hat den Vorstand der REpower Systems AG aufgefordert, Verhandlungen über einen Beherrschungsvertrag mit der SE Drive Technik GmbH („SEDT“), Bochum, aufzunehmen. Die SEDT ist eine Konzerngesellschaft der Suzlon-Gruppe. Sie hält als Mehrheitsaktionärin der REpower direkt und indirekt ca. 67,22 Prozent der Aktien und kontrolliert ca. 89,7 Prozent der Stimmrechte.

REpower-Leitung der Suzlon unterstellt

Durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird die Leitung der REpower Systems AG dem Mehrheitsaktionär Suzlon unterstellt. Im Gegenzug erhalten außenstehende Aktionäre eine jährlich wiederkehrende Ausgleichszahlung nach § 304 AktG. Außer der Verpflichtung zum Ausgleich nach § 304 AktG muss ein Beherrschungsvertrag die Verpflichtung enthalten, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs dessen Aktien gegen eine im Vertrag bestimmte, angemessene Abfindung zu erwerben (§ 305 AktG). Über die Angemessenheit einer etwaigen Ausgleichszahlung oder Abfindung wird ein gerichtlich bestellter Vertragsprüfer schriftlich berichten.

Die Wirksamkeit des noch zu verhandelnden und abzuschließenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung sowie der Eintragung in das Handelsregister stehen.

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