02.12.2013, 16:09 Uhr

SMA rüstet für E.ON tausende Solaranlagen um

Niestetal – Änderungen in der Systemstabilitätsverordnung bescheren der SMA Solar Technology AG volle Auftragsbücher. Die E.ON Mitte AG hat dem Niestetaler Unternehmen im Rahmen der 50,2-Hertz-Umrüstung einen Auftrag über die Nachrüstung von Wechselrichtern bei rund 13.000 Solaranlagen erteilt.

Für SMA ist dies der zweite Auftrag von E.ON, bereits im Sommer hatte SMA für den Energieversorger den Bestand an Großanlagen mit einer Leistung von jeweils mehr als 100 Kilowatt (kW) nachgerüstet.

Umrüstung soll schon in Kürze starten

„Bei der gelungenen Umrüstung der Großanlagen im Versorgungsgebiet der E.ON Mitte hat sich unsere Zusammenarbeit bereits bestens bewährt. Daran knüpfen wir nun an“, erklären Jörg Hartmann, Leiter Netztechnik E.ON Mitte und Bernd Lamskemper, Leiter SMA Service Deutschland. SMA hat sich bei einer von E.ON Mitte durchgeführten Ausschreibung für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen durchgesetzt.

In Kürze startet das Unternehmen mit der Datenerhebung im Netzgebiet von E.ON Mitte. Dazu werden die 13.000 betroffenen Anlagenbetreiber in den nächsten Wochen angeschrieben. Die Umrüstung soll ebenfalls noch in diesem Jahr beginnen.

Umrüstung sichert europäische Netzstabilität

Insgesamt müssen aufgrund der Änderungen der Systemstabilitätsverordnung in Deutschland rund 400.000 Solaranlagen bis Dezember 2014 mit Wechselrichtern nachgerüstet werden. Damit soll verhindert werden, dass sich bei einer Netzfrequenz von mehr als 50,2 Hertz alle Anlagen gleichzeitig abschalten und damit die Stabilität des europäischen Verbundnetzes gefährden. Die Umrüstung ist dadurch nötig geworden, da mittlerweile so viele Solaranlagen in das Stromnetz einspeisen.

Bei den Umrüstungen wird der zulässige Frequenzbereich entsprechend angepasst. Für Anlagenbetreiber ist die Umrüstung der Photovoltaikanlage kostenlos. Sie müssen allerdings den Abfragebogen ihres Netzbetreibers sorgfältig ausfüllen und innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen zurücksenden. Andernfalls droht eine Reduzierung der Einspeisevergütung. Der gesetzliche Rahmen zur 50,2 Hertz-Umrüstung ist in der Systemstabilitäts-Verordnung festgehalten, die im Sommer 2012 von der Bundesregierung verabschiedet wurde.

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