US-Handels-Ministerium: Import-Zölle auf chinesische Solarzellen auch rückwirkend möglich
Bonn – Das US-amerikanische Handelsministerium hat beschlossen, dass mögliche Antisubventionszölle gegen chinesische Solarstromzellen und –module auch rückwirkend möglich sind. Nach Angaben von SolarWorld hatte das US-Department of Commerce am Montag (Ortszeit) erstmals in der Geschichte des US-Handelsrechts bereits vor einer Entscheidung über die Verhängung von Zöllen erklärt, dass diese bereits drei Monate rückwirkend in Kraft treten würden.
Mit diesem Beschluss will das Ministerium verhindern, dass – wie zuletzt beobachtet – noch vor einer Entscheidung im Handelsstreit große Mengen chinesischer Solarstromprodukte auf den US-Markt gebracht werden, so SolarWorld. Dieser Entscheid über einen Antisubventionszoll ist jetzt für den 2. März angekündigt. Damit würde dieser bereits für Ware wirksam, die seit dem 2. Dezember vorigen Jahres ins Land gebracht worden ist. Zusätzlich entscheiden die amerikanischen Behörden über einen so genannten Antidumpingzoll. Hierfür ist eine Beschlussfassung für den 27. März vorgesehen. Ob auch dieser Zoll gegebenenfalls rückwirkend gelten soll, wird noch bekannt gegeben.
Beide Untersuchungen gehen auf eine Klage der amerikanischen SolarWorld Industries America Inc. und weiterer US-Unternehmen zurück. Die Petition war am 19. Oktober 2011 bei der Internationalen Handelskommission der Vereinigten Staaten und dem US-Handelsministerium eingereicht worden.
© IWR, 2012