Stromwirtschaft: Verschiebung der Energierechtsnovelle bremst nicht den Wettbewerb
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Berlin - Die Stromwirtschaft hat Befürchtungen des Bundeskartellamtes über einen gebremsten Wettbewerb in der Branche zurückgewiesen. Trotz der Verzögerungen beim Energiegesetz werde es zu keiner "systematischen Verhinderung und Blockadehaltung" kommen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Eberhard Meller. "Der Wettbewerb kommt nicht zum Erliegen." Die Befürchtungen von Kartellamtspräsident Kurt Böge seien daher unberechtigt, sagte Meller der dpa.
Hintergrund von Böges Äußerungen ist die Verschiebung der Novelle des Energiewirtschaftsrechts, die nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Wegen fehlender Kanzlermehrheit hatte die rot-grüne Koalition nicht mehr über das Gesetz im Bundestag abstimmen lassen. Kartellamtschef Böge hatte daraufhin erklärt, die Strom- und Gasnetzbetreiber hätten es in den kommenden Monaten leicht, ihre Netzmonopole zu verteidigen.
Die Novelle sah vor, dass Entscheidungen des Kartellamtes unabhängig von möglichen Klagen sofort umgesetzt werden müssen. Neben dem Sofortvollzug sollte die Verbändevereinbarung der Stromwirtschaft als «fachliche Praxis» im Gesetz verankert werden. Die Vereinbarung sichert diskriminierungsfreien Netzzugang und legt für Unternehmen fest, was unter wettbewerbskonformen Verhalten zu verstehen ist.
/dpa/16.09.02/