12.07.2019, 16:23 Uhr

Wirtschaftsweisen übergeben Merkel Sondergutachten zur CO2-Bepreisung


© Fotolia

Berlin - Der Sachverständigenrat für Wirtschaftsfragen hat heute (12.07.2019) sein Sondergutachten "Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik" an Bundeskanzlerin Merkel übergeben. Ob eine CO2-Bepreisung danach über eine Steuer oder den Emissionshandel erfolgt, ist nach Ansicht der Wirtschaftsweisen zweitrangig, denn entscheidend ist die Ausgestaltung.

Die „Wirtschaftsweisen“ im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung halten kurzfristig eine CO2-Steuer auf Kraftstoffe und Heizöl für sinnvoll. Eine Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Verkehr und Gebäude wäre danach eigentlich die bessere Lösung.

Leitlinie: CO2-Emissionen sollen quer durch alle Sektoren einen Preis erhalten

Das Gutachten basiert zu einem großen Teil auf einer Analyse des Berliner Klimaforschungsinstituts MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change) und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). Die 100-seitige Analyse zeigt Wege auf, wie die Regierung die EU-Emissionsminderungsziele für das Jahr 2030 erreichen kann. Zentraler Gedanke ist es, den CO2-Emissionen quer durch alle Sektoren der Volkswirtschaft einen angemessenen Preis zu geben und damit einen wirkungsvollen Anreiz zur Emissionsvermeidung und zu Investitionen in klimafreundliche Technologien zu setzen. Dies kann auf sozial ausgewogene Weise geschehen, wie die Experten zeigen, etwa durch eine Pro-Kopf-Ausschüttung von Einnahmen aus der CO2-Bepreisung („Klimadividende“).

Stellschrauben: CO2-Steuerpfad und ETS-Preiskorridor für Emissionsrechte

Rund die Hälfte der deutschen CO2-Emissionen hat bereits einen Preis, weil sie vom EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) abgedeckt ist. Um die Klimaziele bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus jedoch einhalten zu können, sei es notwendig, auch in den bislang nicht vom EU-Emissionshandel erfassten Sektoren wie Verkehr und Wärme, den Paradigmenwechsel weg vom Ordnungsrecht hin zum marktwirtschaftlichen Ansatz einer CO2-Bepreisung vorzunehmen. Technisch ließe sich das gleichermaßen über eine CO2-Steuer oder über einen eigenen Emissionshandel realisieren, so der MCC- und PIK-Direktor Ottmar Edenhofer. Insgesamt erscheine die Option der CO2-Steuer administrativ einfacher und rascher implementierbar als ein zusätzlicher Emissionshandel. Entscheidender als die Wahl des Preisinstruments ist aber nach Ansicht der Gutachter dessen institutionelle Ausgestaltung: bei einer CO2-Steuer insbesondere die Anpassung des Steuerpfades, bei einem ETS die Einrichtung und Anpassung eines Preiskorridors für Emissionsrechte und eine Preisuntergrenze. Außerdem sei in jedem Fall ein laufendes Monitoring durch eine unabhängige Institution erforderlich.

Klimakabinett befasst sich kurzfristig mit dem Thema CO2-Bepreisung

Durch das Gutachten sei die Regierung nun in der Lage, auf fundierter Grundlage bis Ende September eine Entscheidung treffen zu können, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie bedankte sich für die schnelle Erstellung des Gutachtens und kündigte an, das Klimakabinett werde sich in der kommenden Woche mit der Thematik beschäftigen. "Das Thema der CO2-Bepreisung ist sicher sehr komplex", sagte die Kanzlerin. Die Regierung fühle sich durch das Gutachten dennoch ermutigt, marktwirtschaftliche Wege zu gehen, um CO2-Reduktionen stattfinden zu lassen. "Dazu wird es noch breite Diskussionen geben", so Merkel weiter. Es seien keine einfachen Entscheidungen. Die Bundesregierung wolle sie jedoch bis Ende September 2019 treffen.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2019