20.05.2009, 16:05 Uhr

Phoenix Solar: Dividendenausschüttung beschlossen - Verschmelzung mit der Phoenix Solar Energy Investments

Sulzemoos (iwr-pressedienst) - Die Aktionäre der Phoenix Solar AG (ISIN DE000A0BVU93) kamen am 19. Mai 2009 zur Ordentlichen Hauptversammlung 2009 zusammen und stimmten dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über die Ausschüttung einer Dividende von 0,30 Euro je Stückaktie mit einer Mehrheit von 99,97 Prozent zu. Die Ausschüttung der Dividende erfolgt heute, am 20. Mai, durch die Zahlstelle. Die Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte mit Mehrheiten von jeweils 99,98 Prozent. Der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 wird erneut die AWT Horwath GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus München (Zustimmung: 99,37 Prozent).

Ferner stimmten die Aktionäre der Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und der Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit 92,82 Prozent zu. Die Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erhielt 99,91 Prozent Zustimmung. Die erforderliche Dreiviertelmehrheit zur Änderung der Anmeldefrist zur Hauptversammlung in Vorausschau auf das zu erwartende Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie wurde mit 99,99 Prozent der Stimmen erreicht.

Letzter Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung war die Zustimmung zur Verschmelzung der Phoenix Solar Energy Investments AG (PSI) auf die Phoenix Solar AG. Die Phoenix Solar Energy Investments AG wurde bereits im Jahr 2002 vollständig von der Phoenix Solar AG übernommen. Die PSI verantwortet die Entwicklung großer Solarkraftwerke im In- und Ausland und deren Vertrieb an Finanzinvestoren. Sie arbeitet eng mit dem Kraftwerksbau der Muttergesellschaft zusammen. Zudem verwaltet die PSI Photovoltaikanlagen in einer eigenen Tochtergesellschaft. Hintergrund der Verschmelzung ist die Verschlankung von Strukturen und Prozessen im Phoenix Solar Konzern. Mit 99,99 Prozent der Stimmen wurde die für den Beschluss erforderliche Dreiviertelmehrheit der stimmberechtigten Präsenz von der Hauptversammlung erreicht.

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