06.06.2011, 10:23 Uhr

Atomausstieg: Kabinett beschließt Änderungen am Atomgesetz

Berlin/Münster – Das Bundeskabinett hat den Ausstieg aus der Kernenergienutzung beschlossen. Das Gremium hat entsprechende Änderungen am Atomgesetz verabschiedet. Wie bereits zuvor angekündigt wurde sollen die acht derzeit abgeschalteten Kernkraftwerke nicht wieder ans Netz gehen. Für die übrigen Kernkraftwerke soll bis 2022 ein Ausstiegsfahrplan gelten, der für die einzelnen Anlagen separate Abschaltpläne vorsieht. Medienberichten zufolge sollen bis 2015 Grafenrheinfeld, bis 2017 Gundremmingen B und bis 2019 Philippsburg 2 abgeschaltet werden. 2021 sollen dann Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C folgen. Im Jahr 2022 steht dann die Abschaltung von Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland an. Eine frühere Abschaltung ist jedoch nach Aussage von Bundesumweltminister Röttgen möglich, die Endzeitpunkte seien aber in jedem Fall fix. Bundestag und Bundesrat sollen nach dem Willen der Regierung noch vor der Sommerpause die nötigen Gesetzesänderungen verabschieden. Bundeskanzlerin Angela Merkel strebt dafür einen überparteilichen Konsens an.

Wie die Minister Rösler, Röttgen und Ramsauer im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgaben soll es neben den Ausstiegsregelungen auch Beschleunigungsmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien und Netze geben. Ein Ziel der Bundesregierung besteht darin Reservekapazitäten für die Netzstabilität zu schaffen. Dazu, so Bundeswirtschaftsminister Rösler soll eines der acht derzeit abgeschalteten Kernkraftwerke als „Kaltreserve“ vorgehalten werden, hier soll jedoch die Bundesnetzagentur prüfen, ob das notwendig ist. Röttgen: „Wir überführen ein gesellschaftliches Kampfthema, die Kernenergie, in einen gesamtgesellschaftlichen Konsens.“ Gleichzeitig wies Röttgen daraufhin, dass man bei der Förderung der erneuerbaren Energien Maßnahmen zur Erreichung der Kosteneffizienz realisieren wolle. Das EEG soll von einem Fördergesetz zu einem Marktordnungsgesetz werden.

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