07.11.2017, 08:13 Uhr

Atommüll-Endlagersuche: Erste Daten zu Ausschlussgebieten

Salzgitter – In Deutschland hat die Suche nach einem Atommüllendlager begonnen. Die Bundesländer haben dazu nun erste Daten zu den Ausschlusskriterien für die Suche auf der „weißen Landkarte“ vorgelegt.

Die Behörden der Bundesländer haben der neuen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) auf die erste Datenabfrage im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle geantwortet. Nun beginnt die bundeseigene Endlager-Suchgesellschaft, die unter der Kontrolle des Bundesumweltministeriums arbeitet, mit der Auswertung der Daten.

Bundesländer beliefern BGE mit Daten

Die BGE soll ausgehend von einer „weißen Landkarte“ ein Endlager für den Atommüll in Deutschland finden. Dazu benötigt die Gesellschaft tektonische, bergtechnische und hydrogeologische Daten, mit denen sie die im Gesetz festgelegten Ausschlusskriterien auf das gesamte Bundesgebiet anwenden kann. Diese Daten hat die BGE im August bei den geologischen Diensten der Bundesländer sowie den Bergbehörden abgefragt. Bis zum 30. September 2017 waren die Länder um Rückmeldungen gebeten worden. „Mit den vorliegenden und konstruktiven Antworten beginnt jetzt die schwierige Aufgabe der Auswertung und Anwendung der Daten“, so BGE-Geschäftsführerin Ursula Heinen-Esser.

Analoge Daten und Metainformationen - langwierige Auswertung erwartet

In den kommenden Monaten werden die Daten nun ausgewertet und noch ausstehende Datenlieferungen und Informationen mit den Behörden abgestimmt. Viele Behörden haben beispielsweise zunächst Informationen darüber gegeben, welche Daten in ihren Archiven und Datenbanken vorhanden sind und in welcher Form sie vorliegen. Viele der Daten liegen allerdings nur in Papierform vor, was Heinen-Esser beunruhigt. Dies könnte zu zeitlichen Verzögerungen führen. Gleiches gilt für die doch zum Teil unterschiedlichen Qualitäten der Datenlieferungen.

Standortauswahlgesetz sieht stufenweises Vorgehen vor

Dem BGE wurde am 25. April 2017 per Gesetz die Vorhabenträgerschaft für das Standortauswahlverfahren für Atommüll in Deutschland übertragen. Das Gesetz sieht vor, in einem ersten Schritt die bei den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder vorhandenen Daten auszuwerten. Für die anschließende Anwendung der Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an einen möglichen Standort müssen weitere Daten bei den Behörden abgefragt werden. Dazu zählen auch Daten zu Vorkommen der potentiellen Wirtsgesteinsformationen Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Deutschland, wie z.B. Lage, Mächtigkeit und Erstreckung.

Teilbericht soll Ausschlussgebiete zeigen

Die unter Anwendung der gesetzlich festgelegten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ermittelten Gebiete werden in einem Teilgebiete-Bericht ausgewiesen. Es werden auch diejenigen Gebiete ausgewiesen, für die aufgrund unzureichender Datengrundlage kein begründeter Ausschluss möglich ist. Erster Meilenstein im Standortauswahlverfahren ist dann der Zwischenbericht über die Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. Bis 2031 soll das Endlager gefunden werden, 2050 soll es dann fertig errichtet sein.

Quelle: IWR Online

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