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Solarenergie, © IWR

Solarförderung und regionale Solar-News


Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) 
 Übersicht
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Die Möglichkeiten zur Unterstützung beim Bau von Solarenergie-Anlagen lassen sich grundsätzlich je nach Art bzw. Ursprung in drei unterschiedliche Kategorien einteilen:

1. Förderinstrumente des Bundes
- Photovoltaik (Solarstrom): Mindestvergütungssätze für Solarstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Solarthermie-Anlagen (Solarwärme): direkte Zuschüsse nach dem Marktanreizprogramm des Bundes

2. Kostengünstige Finanzierung durch zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

3. Direkte Investitionsförderung durch einzelne Bundesländer oder Kommunen

 

 1. Förderinstrumente des Bundes


1.1 Photovoltaik - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG verankert feste Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus regenerativen Energien und aus Grubengas. Für die Stromeinspeisung aus solarer Strahlungsenergie gelten ab dem 01.01.2011 die folgenden Vergütungssätze.

Mindest-Vergütungssätze für PV-Neuanlagen in Cent/kWh (Stand: 01/2011)
 
PV-Anlagen an oder auf Gebäuden
Freiflächenanlagen
Jahr der Inbetriebnahme
bis einschl. 30 kW ab 30 kW ab 100 kW ab 1 MW vorbelastete Flächen sonstige Flächen
2011 28,74 27,33 25,86 21,56 22,07 21,11

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1.2. Solarthermie - Marktanreizprogramm (MAP)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Solarthermieanlagen

Seit dem 15. März gelten neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm des Bundes. Änderungen ergeben sich danach auch für Solarthermieanlagen. Bis Ende des Jahres gilt eine befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m². Danach wird die Förderung wieder auf 90 Euro/m² gesenkt. Außerdem wurde ein neuer Kesseltauschbonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels gegen einen neuen Brennwertkessel in Höhe von 600 Euro eingeführt (ab 2012: 500 Euro). Den aktuellen Stand der Förderbedingungen erfahren Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Stand: April 2011).

- zur Betreiber-Checkliste Solarthermie-Anlagen weiter...

 2. Kostengünstige Finanzierung durch zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für  Wiederaufbau (KfW)


Informationen zu den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finden sie unter folgendem Kontakt:

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Internet: http://www.kfw.de
Telefon: (069) 74 31-0
Telefax: (069) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de


 3. Direkte Investitionsförderung durch einzelne Bundesländer oder Kommunen


Die Förderangebote der einzelnen Bundesländer können Sie bei den Einrichtungen der Länder direkt erfahren. Hinsichtlich der Förderprogramme durch Städte und Kommunen empfehlen wir eine Kontaktaufnahme bei den Behörden und Stadtwerken vor Ort.


 Bundesländer (Förderung und regionale Solar-News)

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg
Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

Weitere Infos zur Solarenergie: http://www.iwr.de/solar | Solarbranche.de


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