02.03.2009, 17:57 Uhr

Pelletverband begrüßt neue Richtlinie im Marktanreizprogramm – Kritik an Regelungen für Neubau und luftgeführten Öfen

Eschborn/Berlin - Am 01. März sind im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) Erneuerbare Energien die neuen Förderrichtlinien in Kraft getreten, die für ab dem 1. März 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellte Anträge gelten.

Im Bereich der Holzpelletheizungen wurde die neue Richtlinie vom Deutschen Energie-Pellet-Verband (DEPV) grundsätzlich begrüßt. Die Richtlinie führe die Förderansätze aus dem vergangenen Jahr fort und weise erfreulicherweise auf breiter Front Kontinuität auf, betonte DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. So hätten sich die Fördersätze samt Boni bei Pelletheizungen im Wohnungsbestand gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Da der vorhandene Modernisierungsstau in den deutschen Heizungskellern aufgelöst werden müsse, blieben die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Anteils von Pelletheizungen am Wärmemarkt weiter gut.

Die für den Neubau, aber auch für luftgeführte Pelletöfen vorgesehenen Änderungen im MAP wurden seitens des Verbandes dagegen kritisiert. Aufgrund der im Neubau verankerten Nutzungspflicht werde der Fördersatz hier um 25 Prozent gekürzt. Diese Handhabung sei bei Pelletfeuerungen nicht verständlich, denn sie erfüllten mit einer in der Regel hundertprozentigen Wärmeversorgung deutlich mehr als die gesetzlich geforderten 51 Prozent. Pelletheizungen gehörten auch hier mit dem vollen Fördersatz unterstützt, so Bentele.

Kritisch sei zudem die Rückstufung der Förderung von bisher 1.000 Euro auf nunmehr 500 Euro bei luftführenden Pelleteinzelraumfeuerungen. Diese Kürzung sei aber letztlich die Reaktion der Bundesregierung auf die Einbeziehung von Billigöfen aus Baumarktsortimenten in die Liste der förderfähigen Geräte und deren aggressive Werbung. Leider könne die Förderliste nicht auf qualitativ hochwertige Öfen begrenzt werden, so der DEPV.

Weitere Infos und Meldungen zum Thema Holzpellets


© IWR, 2009