Sächsische Staatsregierung beschließt neue Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz
Dresden - Die Sächsische Staatsregierung hat am 12. Mai 2009 die neue Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz beschlossen. Im Bereich der erneuerbaren Energien werden künftig Photovoltaik-Anlagen, solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie Pelletkessel gefördert. Außerdem unterstützt der Freistaat den Austausch alter Heizungskessel gegen effizientere Brennwertkessel finanziell, soweit der Hauseigentümer nicht bereits gesetzlich zum Austausch verpflichtet ist. Die für die Passivhausbauweise anfallenden Mehrkosten bei Neubau und Sanierung werden künftig mit 100 Euro/m² bzw. mit 130 Euro/m² gefördert. Auch kleine Blockheizkraftwerke bis 100 Kilowatt zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung erhalten einen attraktiven Zuschuss.
"Mit der Förderung stocken wir bestehende Förderprogramme des Bundes auf. So sorgen wir dafür, dass ein höherer Anteil der Bundesmittel als bisher nach Sachsen fließt und initiieren gleichzeitig nachhaltige Zukunftsinvestitionen in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise", sagte Umweltminister Frank Kupfer. Die neue Förderrichtlinie helfe, die sächsischen Klimaschutzziele zu erreichen. "Bis 2020 wollen wir den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 24 Prozent erhöhen. Gleichzeitig soll der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) um mehr als ein Viertel gesenkt werden".
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Richtlinie ist die stärkere Unterstützung der Kommunen. Kommunale Unternehmen können künftig Empfänger der Förderung sein. Zudem erhalten Kommunen, die über ein Klimaschutzkonzept verfügen oder Teilnehmer am European Energy Award® sind, eine Bonusförderung von 10 Prozent. Gleiches gilt für Unternehmen mit einem Sächsischen Gewerbeenergiepass.
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