25.06.2009, 16:12 Uhr

Neues Recht für neue CO2-freie Kohlekraftwerke?

Freiberg - Inwieweit die aktuellen Gesetze und Regelungen den ausreichen Betrieb und die Sicherheit der neuen CCS-Technologie gewährleisten, sollen Experten aus Recht, Technik und Wirtschaft am 3. Juli an der TU Bergakademie Freiberg diskutieren. Auf der 2. Freiberger Energierechtstagung "CSS und Recht" soll vor allem das zunächst im Bundestag nicht zur Abstimmung gebrachte "Gesetz zur Abscheidung, Transport und Lagerung von CO2", kurz CCS-Gesetz behandelt werden, welches gesicherte rechtliche Grundlagen für die neue Technologie schaffen sollte. Im Kern soll es um die Frage gehen, ob die Bestimmungen des geplanten CCS-Gesetzes den Anforderungen gerecht werden.

Um einen Einblick in den aktuellen Stand der Technologie zu geben, stellen Ingenieure und Wissenschaftler auf der Tagung aktuelle CSS-Projekte in Deutschland vor. So wird Markus Sauthoff von Vattenfall über das Pilotprojekt eines CO2-freien Kohlekraftwerkes am Standort "Schwarze Pumpe" in Brandenburg berichten. Die Möglichkeiten der Speicherung des abgetrennten Gases in Deutschland stellt Dr. Michael Kühn vom Helmholz-Zentrum Potsdam vor. Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums wird den Stand des Gesetzgebungsverfahrens erläutern.

Welchen Rahmen die Gesetzgebung für diese neue Technologie setzen muss, erörtern anschließend Rechtswissenschaftler aus Universitäten, Ministerien und Kanzleien. Rainer Wolf, Professor für öffentliches Recht an der TU Bergakademie Freiberg, nimmt dabei die Genehmigung zukünftiger CSS-Anlagen in den Blick. Dabei wirft er die Frage auf, ob die neue Technologie als "Gefahrenabwehr für den Klimawandel" anzusehen ist und deshalb alle neuen Kohlekraftwerke in Zukunft mit dieser Technologie ausgestattet werden müssen.

Weitere Informationen und Meldungen zum Thema CCS:

Bundesverband Geothermie: Bergrecht reicht nicht für CO2-Aufsuchungserlaubnisse

Bundesverband Braunkohle: Ohne CCS-Gesetz ist der Industriestandort Deutschland in Gefahr


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