03.11.2009, 11:11 Uhr

NRW: Anhörung zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich

Düsseldorf - Nach den beiden Plenartagen in dieser Woche wird der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Vorsitz Franz-Josef Knieps, CDU) in dieser Woche Sachverständige zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in NRW anhören. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Durchführung des entsprechenden Bundesgesetzes liegt der Anhörung zugrunde. Ziel des Bundesgesetzes ist der verpflichtende Einsatz von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs von Neubauten ab dem 1. Januar 2009. Insoweit besteht ein enger fachtechnischer Zusammenhang zur Energieeinsparverordnung.

Die in der Energieeinsparverordnung geforderten Nachweise werden seit über 10 Jahren von Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz oder von Bauvorlageberechtigten erbracht. Das Bundesgesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich sieht hingegen einen Vollzug durch eine zuständige Behörde vor. Abweichend vom Bundesgesetz sollen im Landesdurchführungsgesetz aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Verfahren bei der Energieeinsparverordnung die wesentlichen Überprüfungsaufgaben an Sachkundige übertragen werden. Bei den Berechtigten für die Ausstellung von Energieausweisen handelt es sich in der Regel um Architekten, Bauingenieure und Handwerksbetriebe.

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