30.11.2009, 18:25 Uhr

Bundesnetzagentur schafft Anreizsystem für Systemdienstleistungen im Strombereich

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat mit einer Festlegung ein verbindliches Anreizsystem für Systemdienstleistungen im Strombereich eingeführt. Zudem wird nach Angaben der Regulierungsbehörde die Anerkennung der Kosten für Systemdienstleistungen im Stromübertragungsnetz geregelt. Basis der Festlegung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Danach gelten die nach der Vereinbarung ermittelten Kosten für Systemdienstleistungen als dauerhaft nicht beeinflussbar im Sinne der Anreizregulierung. Entsprechend dieser Kosten müssen die ÜNB ihre Erlösobergrenze anpassen, sowohl nach oben als auch nach unten.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Pflicht, das Stromnetz auszuregeln und dabei Stromeinspeisung und -entnahme in Einklang zu bringen. Für kurzfristig auftretende Differenzen müssen die ÜNB Regelenergie vorhalten und einsetzen. Der entscheidende Grund für die heutige Festlegung ist nach Angaben der Bundesnetzagentur, dass die Kosten für diese Systemdienstleistungen knapp 50 Prozent der gesamten Netzkosten der Übertragungsebene umfassen und starken Veränderungen unterliegen.

Zukünftig soll der in den Erlösobergrenzen anerkannte Betrag für die Systemdienstleistungen jedes Jahr an die Entwicklung der Marktpreise angepasst und dann um 1,25 Prozent reduziert werden. Darüber hinaus werden dem jeweiligen ÜNB in Form eines Bonus-Malus-Systems zusätzliche Anreize gesetzt, seine Kosten zu senken. Von jeder Überschreitung des festgelegten Zielwerts trägt dieser 25 Prozent der Mehrkosten, von jeder Unterschreitung darf er 25 Prozent der Einsparungen behalten. Die verbleibenden Mehr- oder Minderkosten fließen in die Erlösobergrenze ein. Die neuen Regelungen gelten ab 2010 zunächst bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode im Jahr 2013.

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