17.09.2010, 12:17 Uhr

MT begrüßt neue Verordnung für Gasnetze

Zeven – Die MT-Gruppe hat die am 9. September 2010 in Kraft getretenen Neuregelungen der novellierten Verordnung zum Zugang für Gasnetze begrüßt. Eine zentrale Zielsetzung der sog. Gasneztzugangsverordnung (GasNZV) ist die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt durch einfachere Regelungen zum Netzzugang und zur Netznutzung. Nach Angaben von MT werden in der GasNZV mit Blick auf die Einspeisung von Biogas grundlegende Forderungen der Gremienarbeit des Unternehmens umgesetzt. Es ergäben sich Vorteile für die Wirtschaftlichkeit und Kostenkontrolle. Insbesondere die Kostendeckelung für den Anschlussnehmer für Anbindelängen unter einem Kilometer und die Erstellung eines verbindlichen Realisierungsfahrplans für die Errichtung einer Biogaseinspeiseanlage seien positiv zu bewerten. Bei der Nutzung von Biomethan bestehe allerdings noch Handlungsbedarf. Es müssten Anreize für die Nutzung geschaffen werden, beispielsweise durch eine Öffnung der Degression für mit Biomethan betriebene Blockheizkraftwerke im Erdgasnetz, so Bodo Drescher, Geschäftsführer von MTEnergie und MT-Biomethan.

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