29.03.2011, 16:50 Uhr

Keine Strafzahlungen für die Mineralöl-Industrie

Berlin - Entgegen der Behauptungen der Mineralölindustrie sind Strafzahlungen sehr unwahrscheinlich, auch wenn die Erfüllung der Biokraftstoffquote nicht über E10 gelingt. Um die Gesamtquote in Höhe von 6,25 Prozent zu erreichen, gebe es alternative Wege, so der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB). Die Erdölunternehmen könnten neben der Beimischung von Bioethanol oder Biodiesel auch den Verkauf von reinem Biokraftstoff nutzen, um die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtquote zu erfüllen. So hätten Biokraftstoffe zum Beispiel im Jahr 2007 ohne E10 Anteile von über sieben Prozent am gesamten Kraftstoffmarkt erreicht.

"Die von der Mineralölwirtschaft befürchteten Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe muss es nicht geben", sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des VDB. Wo es angeboten wird, erreicht E10 nach Auskunft des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV) einen Anteil von über 30 Prozent am Superkraftstoffabsatz. Angestrebt wird ein E10-Marktanteil von 85 Prozent.

Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtquote gebe es laut VDB die Möglichkeit des so genannten Quotenhandels. Dabei kauft die Mineralölindustrie von den Biokraftstoffproduzenten Rechte an B100 auf, den die Biokraftstoffhersteller schon verkauft haben. Mit diesen Rechten erfüllt die Mineralölindustrie dann die Quote. Zum Beispiel ist im Jahr 2010 der gesamte Absatz von B100 im Quotenhandel verwendet worden.

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