CCS-Gesetz: Bundestag berät über Entwurf des Kabinetts
Berlin – Der deutsche Bundestag berät heute zum ersten Mal über den CCS-Gesetzentwurf des Bundeskabinetts. Das Gesetz soll den Rechtsrahmen für die Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung und zum Transport sowie für die Demonstration der dauerhaften und umweltverträglichen Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten schaffen. Zudem will die Bundesregierung damit die die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/31/EG vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in nationales Recht umsetzen. EU-Energiekommissar Oettinger hatte bereits eine rasche Umsetzung angemahnt. Insbesondere aus Umweltverbänden und aus der Geothermiebranche regt sich jedoch erheblicher Widerstand gegen das Gesetz.
Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf hat auch Die Linke einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, über den ebenfalls beraten werden soll. Die Partei will ein Gesetz zum Verbot der Speicherung von Kohlendioxid in den Untergrund des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland (CO2-Speicher-Verbotsgesetz - CSpVG) erlassen. Auch die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt. Dieser sieht vor, eine umfassende Datenbasis für Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds zu schaffen.
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