21.06.2011, 10:20 Uhr

Röttgen: Der Atomausstieg ist rechtssicher

Bonn/Berlin - Bundesumweltminister Norbert Röttgen sieht einer möglichen Verfassungsklage der Energieversorger gegen den Atomausstieg gelassen entgegen. „Wir haben das sorgfältig geprüft", sagte er im Rahmen einer Diskussionsrunde in der Sendung Unter den Linden Spezial von Phoenix zum Thema "Energie". „Ich bin da sehr sicher, dass wir auf ganz sicherem Grund stehen, sonst hätten wir es natürlich nicht gemacht." Er würde sich wünschen, so Röttgen weiter, "dass sich die großen Energieversorgungsunternehmen in unserem Land nicht an den gesellschaftlichen Rand bewegen". Röttgen zeigte sich zudem überzeugt, dass der Atomausstieg trotz innerparteilicher Kontroversen in der CDU in der Partei eine starke Rückendeckung habe. „Diese Entscheidung ist in der Frage der Kernenergie eine Kurskorrektur", sagte der Bundesumweltminister.

Er betonte, dass diese Korrektur aufgrund eines Ereignisses und gesellschaftlicher Willensbildung von vielen CDU-Mitgliedern geteilt werde und zudem verbunden sei mit „einem Einstiegskonzept in wirtschaftliche Modernisierung". Man habe mit der Entscheidung nicht einer Stimmungslage in der Bevölkerung nachgegeben, sondern eine neue Bewertung getroffen. "Es ist keine Stimmungseruption, die die Regierung irgendwo hingeschwemmt hat, sondern es ist ein verantwortlicher Weg in eine neue, chancenreiche Energieversorgung, von dem ich überzeugt bin." Dem Atomausstiegsbeschluss misst Röttgen eine große Bedeutung bei: „Es ist eine historische Weichenstellung. Es ist die größte nach der Deutschen Einheit für das Land."

Kontroversen um beispielsweise Klimaziele und Landschaftsverbrauch beim Atomausstieg schließt Röttgen allerdings nicht aus. „Es gibt diese Zielkonflikte. Es wäre völlig dumm oder ideologisch borniert, die zu bestreiten. Man muss sie in den Griff kriegen", sagte er. Darüber hinaus will Röttgen auf technologische Weiterentwicklung setzen. Er kündigte an, dass noch im Juni ein Energieforschungsprogramm mit einem Volumen in einer Größenordnung von 3,5 Milliarden Euro beschlossen werden soll.

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