16.03.2012, 09:21 Uhr

Bundestag: Öffentliche Anhörung zur Kürzung der Solarstrom-Vergütung

Berlin – Der Umweltausschuss des deutschen Bundestages hat für den 21. März 2012 eine öffentliche Anhörung zur geplanten Kürzung der Solarförderung einberufen. Gegenstand der Diskussion ist der Gesetzentwurf von Union und FDP zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus Solarenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien. Zur Anhörung sind folgende Sachverständige geladen: Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentrale sowie Hubert A. Aulich von der PV Crystalox Solar GmbH. Des Weiteren werden Martin Zembsch von der Belectric Trading GmbH, Karl-Heinz Remmers von der Solarpraxis AG und Philipp Welter von der Photon Europe GmbH ihre Position darlegen und den Abgeordneten für Fragen zur Verfügung stehen.

Senkung der Förderung um bis zu 30 Prozent vorgesehen

Hintergrund ist die Absicht, die Förderung von Solarstrom je nach Anlagengröße um bis zu 30 Prozent abzusenken. Künftig soll es nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn kW, Dachanlagen bis 1000 kW und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 kW bis zu zehn MW. Anlagen über zehn MW sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung bis Ende des Jahres monatlich um 0,15 Cent weiter gekürzt werden. Ziel der Politik ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupassen und den Bau von Solaranlagen einzuschränken. Weiterhin soll nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden können, der überschüssige Strom soll selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden.

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