27.03.2012, 14:48 Uhr

Solarförderung: Koalition verständigt sich auf Übergangsfristen

Münster, Berlin – Die Regierungsfraktionen aus CDU, CSU und FDP haben sich bei der Solarförderung auf einen neuen Kompromiss geeinigt. Medienberichten zufolge kommen die Fraktionen bei den Änderungen insbesondere den Bundesländern entgegen, die vor den abrupten Solarkürzungen gewarnt hatten.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Danach soll das neue Konzept nun längere Übergangsfristen vor der nächsten Kürzung beinhalten. So sollen Betreiber unter anderem für Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar der Netzanschluss beantragt wurde und die bis zum 30. Juni in Betrieb genommen werden, die ungekürzte Vergütung erhalten. Insgesamt sollen die Vergütungen nach dem Willen der Koalition dieses Jahr jedoch wie geplant einmalig um durchschnittlich 30 Prozent gekürzt werden.

Anhörung im Umweltausschuss deutet Kompromissbereitschaft an

Zunächst sollte die Absenkung einmalig zum 9. März erfolgen. Durch zahlreiche Proteste der Bundesländer und der Solarbranche wurde der Kürzungstermin dann auf den 1. April verschoben. Die Koalitionsfraktionen hatten Änderungen an den geplanten Kürzungen der Solarförderung bereits in der vergangenen Woche angekündigt. So sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kauch, während einer Anhörung des Umweltausschusses in der vergangenen Woche, dass unter anderem das System des „atmenden Deckels“ wieder eingeführt werden solle. Dieser sieht vor, dass die jeweilige Degression der Förderung im Verhältnis zum erfolgten Zubau von Anlagen erfolgt. Gestrichen werden soll voraussichtlich auch die geplante Verordnungsermächtigung zum sogenannten Marktintegrationsmodell. Dieses rechtliche Mittel würde der Regierung die Möglichkeit geben, bestimmte Förderungssätze zu ändern, ohne zuvor das Parlament beteiligen zu müssen.

Die geplanten Änderungen im Überblick:

- Kürzungen: Die auf 20 Jahre garantierte Vergütung für Solarstrom wird zum 1. April je nach Anlagenklasse um 20 Prozent (Kleinanlagen bis 10Kilowatt) bis weit über 30 Prozent (Anlagen bis 1000 Kilowatt) gekürzt.

- Fristen: Auf Druck der Länder wurden die Fristen weiter entschärft. Aufdachanlagen (Antrag auf Netzanschluss bis zum 24. Februar) können noch bis Ende Juni in Betrieb genommen werden; für Freiflächenanlagen bis Ende Juni Zeit, wenn ein sogenannter Aufstellungsbeschluss vor März vorlag; auf Konversionsflächen kann zu alten Konditionen bis Ende September gebaut werden

- Teilvergütung: Bislang konnte der gesamte Solarstrom zu garantierten Preisen ins Netz eingespeist werden; nun soll bei Anlagen über zehn Kilowatt nur noch für 90 Prozent, bei kleineren für 80 Prozent die Vergütung gezahlt werden; der übrige Strom muss selbst vermarktet, verbraucht oder zum niedrigeren Börsenpreis eingespeist werden; Eigenverbraucher-Bonus fällt weg;

- Große Solar-Kraftwerke über zehn Megawatt erhalten keine Vergütungen mehr

- Kürzungen ab Mai: monatliche Degression

Bundestag: Öffentliche Anhörung zur Kürzung der Solarstrom-Vergütung


© IWR, 2012