17.07.2012, 09:45 Uhr

Andritz erklärt effektive Aktien für kraftlos

Graz, Österreich – Die Andritz AG hat in ihrer Hauptversammlung eine Satzungsänderung beschlossen. Diese besagt, dass künftig alle ausgegebenen Inhaberaktien in Form von Sammelurkunden verbrieft und bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden müssen. Derzeit im Umlauf befindliche effektive Aktienurkunden oder Zwischenscheine müssen bis zum 19. Oktober 2012 bei der Erste Group Bank AG in Wien eingereicht und in depotverwahrte Inhaberaktien umgetauscht werden.

Ohne Umtausch werden Aktien kraftlos

Aktien, die bis Fristende nicht umgetauscht wurden, werden für kraftlos erklärt. Aktionäre können nur noch nach Umtausch ihre mit den Aktien verbundenen Rechte wahrnehmen. Allerdings sollen Aktionäre, deren Aktien für kraftlos erklärt wurden, nach Ablauf der Frist auf unbestimmte Zeit die Möglichkeit haben, die kraftlosen Aktien bei der Erste Group Bank einzureichen und im Austausch depotverwahrte Aktien zu erhalten. Die Satzungsänderung folgt laut Unternehmensangaben aus der Umsetzung von zwingenden Bestimmungen des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2011.

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