17.09.2012, 15:58 Uhr

Strom: Nachtspeicher-Öfen heizen im Winter weiter ein

Münster – Mal haben wir nach Ansicht der Regierung in Deutschland zu wenig Ökostrom im Winter und ein Blackout könnte drohen, mal haben wir aber auch zu viel Ökostrom. Aber der Reihe nach: Eigentlich sollte es bis 2020 keine Nachtspeicheröfen mehr geben. Jetzt die Kehrtwende und Schuld sind die Öko-Energien. Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche unter Berufung auf die beteiligten Bundesministerien sollen die Nachtspeicher-Öfen jetzt doch länger betrieben werden können. Grund ist der erwartete hohe Anteil an erneuerbaren Energien, der sich gegenüber heute (25 Prozent) bis 2020 verdoppeln soll. Das wäre deutlich über dem bisherigen Ziel der Bundesregierung. Die Nachtspeichergeräte würden (im Winter) als „Speicher für den Überfluss“ gebraucht, heißt es.

Zu wenig Ökostrom in diesem Winter – drohen Blackouts?

Ganz anders die aktuelle, zeitgleiche Darstellung im anderen Zusammenhang: im kommenden Winter gäbe "es womöglich eine Lücke von mehreren hundert Megawatt", die für eine sichere Stromversorgung fehlen, heißt es so aus Koalitionskreisen und in vielen Medien. Ein Blackout droht. Schuld sind erneut die Öko-Energien: Im Winter soll es demnach aber diesmal weniger Ökostrom geben. Interessant ist die Aussage "von mehreren hundert Megawatt" auch deshalb, weil im Winter die benötigte Kraftwerksleistung am Tag auf über 70.000 Megawatt steigen kann und die Relation zur Deckungslücke schon ungewöhnlich erscheint. Statistisch erfasst stehen in Deutschland konventionelle Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von über 100.000 MW zur Verfügung, zusätzlich noch Windkraftanlagen (30.000 MW) und Solaranlagen (30.000 MW). Damit dürften die in Deutschland vorhandenen bzw. bekannten Kraftwerkskapazitäten prinzipiell ausreichen. Ein Blackout in Deutschland würde wohl nicht durch fehlende Kraftwerkskapazitäten, sondern - wenn überhaupt - eher durch menschliches Versagen oder durch eine Provokation derjenigen verursacht werden, die gegen die Energiewende sind. Eine geänderte Haftungsregelung im Falle von Blackouts könnte möglicherweise vorbeugende Wirkung entfalten.


© IWR, 2012