Wie schnell Tankstellen jetzt Preisänderungen melden müssen
Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vorgelegt. Danach müssen Mineralölunternehmen bzw. Betreiber von öffentlichen Tankstellen innerhalb von fünf Minuten jede Änderung der Preisdaten für die Sorten Super E5, Super E10 und Diesel elektronisch an die Markttransparenzstelle übermitteln. Die Rechtsverordnung regelt diese und weitere Einzelheiten der Markttransparenzstelle. Die Markttransparenzstelle wurde mit dem Markttransparenzstellen-Gesetzes beschlossen, welches im Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Im Gesetz ist unter anderem geregelt, dass Tankstellen jegliche Änderung der Kraftstoffpreise (Benzin und Diesel) der beim Bundeskartellamt angesiedelten Markttransparenzstelle für Kraftstoffe melden müssen. Die nun vorgelegte Rechtsverordnung enthält konkrete Vorgaben zur Meldepflicht der Mineralölunternehmen bzw. Betreiber von öffentlichen Tankstellen. Die so gesammelten Daten über Kraftstoffpreise werden dann kostenlos so genannten Verbraucher-Informationsdiensten (z.B. ADAC, clever-tanken, Herstellern von Navigationsgeräten, Anbietern von Smartphone-Apps, Betreibern von Internet-Seiten) zur Verfügung gestellt.
Autofahrer können sich über falsche Preise beschweren
Wenn die vom Verbraucher-Informationsdienst angegebenen Preise nicht mit den tatsächlichen Preisen an der Tankstelle übereinstimmen, haben die Autofahrer die Möglichkeit zur Beschwerde. Die Beschwerdestellen werden aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Verbraucher-Informationsdiensten eingerichtet, damit der Autofahrer sich dort hinwenden kann, wo er die Kraftstoffpreis-Daten erhalten hat. Die Verbraucher-Informationsdienste sammeln die Beschwerden und leiten sie einmal im Monat an die Markttransparenzstelle weiter. Diese geht den Vorwürfen nach und kann sogar Bußgelder gegen die Tankstellen verhängen. Verbände haben nun bis Ende Januar die Möglichkeit zur Stellungnahme. Anschließend wird die Verordnung dem Deutschen Bundestag zugeleitet, der ihr zustimmen muss.
© IWR, 2013