12.06.2013, 14:02 Uhr

Kabinett regelt Kraftwerks-Reserve für Wintermonate

Berlin - Das Bundeskabinett hat die von Bundeswirtschaftsministerminister Rösler vorgelegte Reservekraftwerksverordnung (ResKV) verabschiedet. Die Verordnung dient der Umsetzung von im letzten Jahr eingeführten gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Versorgungssicherheit im Bereich der konventionellen Stromerzeugung. Sie kodifiziert und systematisiert nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) die seit 2011 bestehende Praxis von Übertragungsnetzbetreibern und Bundesnetzagentur zur Vorhaltung von Kraftwerken als Reserve für die Absicherung bestimmter Krisenszenarien insbesondere in den Wintermonaten. Die Verordnung und die zu Grunde liegenden gesetzlichen Vorgaben sind bis Ende des Jahres 2017 befristet und stellen laut BMWi eine Übergangsregelung bis zu einer Entscheidung über mögliche Änderungen am Strommarktdesigns dar.

Rösler: Versorgungssicherheit gewährleistet

Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) sieht die Energieversorgung damit zunächst als gesichert an: "Mit der Verordnung schaffen wir die notwendige Grundlage, damit Versorgungssicherheit in den nächsten Jahren jederzeit gewährleistet werden kann. Gleichzeitig werden Transparenz und Rechtssicherheit insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Reservekraftwerken hergestellt. Dieses Übergangsregime schafft Zeit für die über die Verordnung hinausgehenden anstehenden wichtigen Entscheidungen zum Strommarktdesign für den Bereich der konventionellen Stromerzeugung und für die untrennbar damit verbundene notwendige grundlegende EEG-Reform. Klar ist, dass diese Entscheidungen jetzt mit Nachdruck verfolgt werden müssen, um die Energiewende voranzubringen."

Jährliche Überprüfung der Erzeugungskapazitäten geplant

Die Verordnung sieht eine jährliche Überprüfung der Systemsicherheit im Hinblick auf die verfügbaren Erzeugungskapazitäten durch Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur vor. Soweit sich im Rahmen dieser Bestandsaufnahme ein Bedarf an Reserveleistung ergibt, soll dieser ausgeschrieben werden. Interessierte Betreiber können dann die Nutzung ihrer Anlagen als Reservekraftwerke anbieten. Um Fehlanreize zu vermeiden, sollen sich an der Ausschreibung grundsätzlich nur systemrelevante Anlagen beteiligen können, die der Betreiber endgültig stilllegen will. Das BMWi bezeichnet dies als "No-way-Back"-Verpflichtung. Die Verordnung präzisiert zudem die gesetzlichen Pflichten der Anlagenbetreiber zur Anzeige geplanter Stilllegungen von Kraftwerken und legt Ausnahmen vom bestehenden einjährigen Stilllegungsverbot fest.

BDEW kritisiert Regelung und hofft auf Revision nach der Wahl

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kritisierte die neue Verordnung. Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: "Aus Sicht der Energiewirtschaft ist es bedauerlich, dass die heute vom Kabinett abschließend beschlossene Reservekraftwerksverordnung keine transparente, marktnahe Lösung ist. Dabei hätte es mit der Strategischen Reserve, die der BDEW vorgeschlagen hatte, eine gute, transparente Alternative gegeben. Wir hoffen daher, dass die Reservekraftwerksverordnung unmittelbar nach der Bundestagswahl eine entsprechende Überarbeitung erfährt.“ So setze das BMWi mit Netzreserve und Stilllegungsverboten weiterhin auf ein intransparentes und ordnungspolitisch fragwürdiges Verfahren anstatt auf wettbewerbliche Lösungen. Insbesondere die zunehmenden Kraftwerksstilllegungen aus wirtschaftlichen Gründen könne der BDEW-Vorschlag besser lösen.

bnE und VKU kritisieren ebenfalls Marktferne

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerten sich dagegen positiv zum Wegfall der strategischen Reserve. „Das Bundeskabinett hat der Strategischen Reserve heute eine klare Absage erteilt – und das ist auch vernünftig“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der VKU sieht in der Regelung eine Möglichkeit, die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit kurzfristig zu ermöglichen und gleichzeitig die Implementierung eines neuen Energiemarktdesigns vorzubereiten. "Allerdings hätte man das auch mit Hilfe eines wettbewerblicheren Verfahrens erreichen können", kritisierte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Auch der bne bekräftigt, dass die Verordnung in ihrer Marktferne allenfalls zur akuten Sicherung der Versorgung geeignet und nur für einen begrenzten Zeitraum akzeptabel sei. Die Debatte um wettbewerbliche Kapazitätsmechanismen müsse indes dringend und fokussiert weiter geführt werden.

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