05.11.2013, 17:28 Uhr

Das ändert sich 2014 auf dem deutschen Photovoltaik-Markt

Münster – Ab dem kommenden Jahr 2014 greifen diverse Änderungen im deutschen Photovoltaikmarkt. Die Einspeisetarife werden angepasst, zudem sind Fristen zur Nachrüstung der Solaranlagen zu beachten.

Die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sinken sogar schon früher: Ab dem 1. November 2013 bis zum 1. Januar 2014 sinken die Einspeisetarife im Solarbereich jeweils zum Monatsersten um 1,4 Prozent.

Einspeisetarife sinken bis Januar 2014 monatlich

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Wie Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärte, ist dieser Korridor lediglich um 559 MW überstiegen worden. Für die jeweilige Degressionsberechnung bilden die zurückliegenden zwölf Monate die Datengrundlage.

Im Ergebnis bewegt sich die Vergütung für PV-Anlagen im November zwischen 14,07 Cent/kWh für kleine Anlagen bis 10 kW und 9,74 Cent/kWh für große Anlagen bis 10 MW. Diese Sätze reduzieren sich bis Januar 2014 weiter auf 13,68 Cent/kWh (Kleinanlagen bis 10 kW) und 9,47 Cent/kWh (große Anlagen bis 10 MW). Die Tarife für die Monate Februar, März und April 2014 werden Ende Januar 2014 bekannt gegeben.

Einspeisemanagement für Anlagen zwischen 30 und 100 kW

Zum 1. Januar 2014 läuft die Frist zur Nachrüstung von Photovoltaikanlagen ab, die sich gemäß EEG am Einspeisemanagement beteiligen müssen. Damit sind nur die Anlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt Leistung gemeint, die zwischen 2009 und 2012 errichtet wurden. Größere Anlagen mussten meist schon zu einem früheren Zeitpunkt nachgerüstet werden, kleinere Anlagen brauchen am Einspeisemanagement nicht teilzunehmen. Bei den betroffenen PV-Anlagen darf der Netzbetreiber bei Bedarf die Einspeise-Leistung per Fernsteuerung verringern. Dies bedingt bestimmte technische Voraussetzungen, die im Rahmen der Nachrüstung erfüllt werden müssen.

Netzstabilität: 50,2-Hertz-Nachrüstung

Von der 50,2-Hertz-Problematik betroffen sind ans Niederspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 10 kW mit einer Inbetriebnahme nach August 2005 und vor Januar 2012 sowie Anlagen mit über 100 kW und einer Inbetriebnahme nach April 2001 und vor Januar 2012. PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 10 kWp werden nicht nachgerüstet.

Die Nachrüstung soll bis Jahresende 2014 abgeschlossen sein. Ende Mai endet die Frist für Anlagen mit zwischen 30 und 100 kW. Zu Ende Dezember sind die Systeme zwischen 10 und 30 kW an der Reihe. Nicht jede PV-Anlage, die in diesem Zeitraum errichtet wurde, ist vom Nachrüstprogramm betroffen. Ist dies jedoch der Fall, werden Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber angeschrieben und haben die Pflicht, am Programm mitzuwirken. Sonst kann es zu Einschnitten bei der Einspeisevergütung kommen.

Mittel für Speicherförderung noch vorhanden

Das Solarspeicher-Förderprogramm der KfW-Bankengruppe ist noch nicht ausgeschöpft. Seit Mai 2013 werden Batteriespeicher für PV-Anlagen bis 30 kW Leistung bezuschusst. Bis Ende September 2013 hat die KfW gut 1.700 Anträge bewilligt. Bis zu 600 Euro pro kW Solaranlagenleistung gibt es, wenn der Speicher an eine neue Anlage angeschlossen wird. Bis zu 660 Euro pro Kilowatt gibt es, wenn ein ab Januar 2013 in Betrieb gegangenes System nachgerüstet wird.

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