20.10.2014, 15:14 Uhr

AC Biogas steigt nach Insolvenz aus zwölf Anlagen aus

Münster - Die insolvente AC Biogas-Gruppe hat konkrete Maßnahmen zur Restrukturierung des Unternehmens vorgestellt. Danach steigt der Biogasanlagen-Betreiber aus Münster bei insgesamt zwölf Anlagen aus. Die meisten davon stehen in Brandenburg.

Damit bleibt der Betreiber noch an rund 100 Biogasanlagen beteiligt. Das Unternehmen erklärte: „Nach Abschluss einer ersten Bestandsanalyse durch die Geschäftsführung und Sanierungsexperten konnten insgesamt zwölf Anlagen identifiziert werden, bei denen keine Perspektive auf Profitabilität besteht.“

Zwölf Betreiberfirmen melden Insolvenz an

Weiter heißt es, dass die Finanzierung der betroffenen Anlagen nicht fortgesetzt werde, um den Erfolg der Restrukturierung der gesamten Gruppe zu gewährleisten. Für die betroffenen zwölf Betreibergesellschaften bedeutet dieser Schritt ebenfalls den Weg in die Insolvenz. Entsprechende Anträge seien bereits gestellt worden. AC Biogas teilt weiter mit: „Arbeitsplätze sind von diesen Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen.“ Über das weitere Vorgehen mit den Lieferanten und Kunden der zwölf Anlagen wird der jeweils zu bestellende vorläufige Insolvenzverwalter entscheiden. Betroffen sind die Biogasanlagen an folgenden Standorten: Brunne, Dossow, Hessenhöhe, Nennhausen, Prenzlau, Schmergow I (alle Brandenburg), Klein Lukow I und Kuhstorf (beide Mecklenburg-Vorpommern) sowie Bürstadt (Hessen), Gordemitz (Sachsen), Holleben I (Sachsen-Anhalt) und Soltau (Niedersachsen).

Wirtschaftlichkeitsprüfung für rund 100 Anlagen weiterhin positiv

AC Biogas-Geschäftsführer Dr. Gerrit Hölzle, der die Restrukturierung verantwortet, erklärte: „Die Konzentration auf profitable Anlagen mit einer soliden Finanzierung verbessert unsere Sanierungsperspektive erheblich. Davon profitiert die gesamte Unternehmensgruppe, sowohl unsere Vertragspartner, als auch unsere 230 Mitarbeiter. Mit unserer Entscheidung haben wir einen wesentlichen Schritt zum Restrukturierungserfolg geleistet.“ Die Wirtschaftlichkeitsprüfung für die übrigen rund 100 Anlagen im Portfolio der AC Biogas Gruppe sei vorläufig zu einem vorläufig positiven Ergebnis gelangt. Weitere Anlagenschließungen planen die Münsteraner derzeit nicht.

Wie das Unternehmen weiter erklärt, hat sich der vorläufige Gläubigerausschuss konstituiert und den eingeschlagenen Restrukturierungskurs bestätigt. Zudem sein durch das Finanzierungspaket in Höhe von 50 Millionen Euro der Ernteeinkauf weitestgehend stabilisiert worden. Damit könnten die Anlagen planmäßig ausgelastet werden, so AC Biogas.

Biogas-Insolvenzen vor dem Hintergrund der EEG-Novelle 2014

Die zunehmende Zahl an Biogas-Insolvenzen hat einen einfachen Grund: Der Bau einer Biogasanlage kann eineinhalb bis zwei Jahren dauern. Die Bundesregierung hatte bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgegeben, dass Biogasanlagen zum 23.01.2014 genehmigt und bis zum Ende des Jahrs 2014 erstmals Strom produzieren müssen, um noch unter die alten EEG-Regelungen zu fallen. Für geplante Biogasanlagen, die zu dieser Stichtagsregelung keine Genehmigung hatten bzw. Ende des Jahres noch keinen Strom produzieren, droht der Totalverlust der Investitionen, da diese unter völlig anderen Voraussetzungen geplant worden waren. Mit dem Inkrafttreten des neuen EEG zum 01.08.2014 in Verbindung mit der rückwirkenden Stichtagsregelung zum 23.01.2014 kommt für viele im Bau befindliche Biogasanlagen, die nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, das Aus.

Mit der Novelle des neuen EEG 2014 kommen zudem weitere zahlreiche Änderungen auf die Biogas-Branche zu. Im Fokus steht zukünftig die Begrenzung des jährlichen Zubaus im Bioenergie-Sektor auf nur noch 100 MW. Zusammen mit weiteren Restriktionen, u.a. bei einer Erweiterung bestehender Biogasanlagen, führt dies nach Einschätzung von Branchenexperten letztendlich zu einem Ausbaustopp bei der Biogasnutzung in Deutschland.

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