06.11.2014, 08:34 Uhr

Statistik: Haushalts-Strompreis steigt 2013 um elf Prozent

Wiesbaden – Bei der Strompreis-Entwicklung kennen die Endverbraucher seit Jahren nur eine Richtung: Nach oben. Jetzt hat das Statistische Bundesamt erklärt, dass der sogenannte Durchschnittserlös der Stromversorger beim Haushaltsstrom im Jahr 2013 um elf Prozent gegenüber dem Jahr 2012 geklettert ist. Das ist deutlich mehr als bei den Sondervertragskunden aus Industrie und Gewerbe.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erlösten die Versorgungs-Unternehmen 2013 im Durchschnitt 23,19 Cent je Kilowattstunde (kWh). Das waren knapp elf Prozent mehr als 2012. Der Durchschnittserlös der Energieversorger bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2013 auf 16,01 Cent/kWh und entspricht einer Verdopplung seit dem Jahr 2002.

Energieversorger nehmen bei Haushaltskunden am meisten ein

Während der Durchschnittserlös bei den Haushaltskunden 2013 um 10,9 Prozent auf 23,19 Cent/kWh geklettert ist, steigt der entsprechende Wert bei den Sondervertragskunden nur um 8,0 Prozent auf 12,84 Cent/kWh (2012: 11,89 Cent/kWh). Diese Steigerung ist laut Destatis zum Teil auf die Erhöhung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurückzuführen. Die EEG-Umlage stieg von 3,59 Cent (2012) auf 5,28 Cent in 2013.

Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2013 auf 16,01 Cent/kWh (+8,6 Prozent gegenüber 2012 mit 14,74 Cent/kWh). Das entspricht einer Verdopplung gegenüber dem Jahr 2002 (8,04 Cent/kWh).

Gemeinden erzielen höhere Einnahmen durch Konzessionsabgaben

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.

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