15.12.2014, 08:10 Uhr

Offshore-Windenergie: Betreiber klagen gegen Bundesnetzagentur

Münster - Die Bundesnetzagentur will rückwirkend auf den geplanten Offshore-Netzanschluss Borwin 4 in der Deutschen Bucht verzichten. Investoren sind entsetzt und fürchten um die Realisierung ihrer Offshore-Windparks. Nun klagen die Betreiber vor dem OLG Düsseldorf auf Vertrauensschutz, denn die betroffenen Offshore-Projekte sind bereits genehmigt oder sind kurz vor Baubeginn.

Die Pläne für die Netzanbindung der Offshore-Windparks sind im Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) festgehalten und dokumentiert. Nachdem die Bundesregierung die Offshore-Ausbauziele angepasst hat, will die zuständige Bundesnetzagentur entgegen dem ursprünglich veröffentlichten Plan auf den Netzanschluss Borwin 4 in der Deutschen Bucht verzichten. Das geht aus der Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zu einem anhängigen Verfahren hervor. Zuvor hatte das IWR im Montasreport 12/2014 der Regenerativen Energiewirtschaft über den Fall und die Folgen berichtet.

Verzicht auf Netzanschluss BorWin 4 löst Kettenreaktion aus

Der von der Bundesnetzagentur vorgesehene Verzicht auf den Netzanschluss Borwin 4 hat gravierende Folgen für genehmigte und teilweise auch schon gebaute Offshore-Windparks. Eine Kettenreaktion an Umplanungen ist die Folge. Das zeigte sich bei der Vergabe der Netzanschlusskapzitäten Ende Oktober 2014 durch die Bundesnetzagentur. Weil BorWin 4 wegfallen soll, kommt es zu einer Überlastung des Netzanschlusses Borwin 3 auch deshalb, weil der an Borwin 2 bereits verkabelte Windpark Global Tech I durch Umverlegung des Stromkabels an Borwin 3 angedockt werden soll. Die Folge: nicht mehr alle genehmigten Offshore-Projekte können realisiert werden. Die Bundesnetzagentur wollte die Restkapazität einfach versteigern. Dagegen wehren sich die Betreiber. Sie fürchten nicht nur um die hohen Planungsinvestitionen. Vor Gericht geht es auch um eine Grundsatzentscheidung zum Vertrauensschutz für Investitionen. Eine Entscheidung über den Eilantrag soll am 18.12.2014 erfolgen.

Offshore-Windenergie: Windpark Albatros oder EnBW Hohe See vor dem Aus?

Sollte Borwin 4 nicht gebaut werden, droht dem Offshore-Windpark Albatros oder dem EnBW Windpark Hohe See das Aus. Zwar entscheidet das Oberlandesgericht in einem Eilantrag zunächst nur über die den Engpass zwischen Albatros und EnBW Hohe See, doch das Urteil der Richter hat Grundsatzwirkung. Es geht um die Verlässlichkeit und das Vertrauen in die von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Netzplanung. Bis zur Verhandlung des Eilverfahrens am kommenden Donnerstag (18. Dezember) gilt ein Moratorium für die Offshore-Planung. Auch die engpassfrei vergebenen Kapazitätsbescheide anderer Windparks werden von der Bundesnetzagentur bis zur Klärung des Falls nicht versandt.

Quelle: IWR Online
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