09.02.2015, 12:14 Uhr

Offshore-Windbranche pocht auf Netzanbindung Borwin 4

Berlin – Die Offshore-Windenergiebranche setzt sich für den weiteren Ausbau von Offshore-Netzanbidungssystemen ein. Die Netzagentur will auf die eigentlich geplante Anbindungseinheit Borwin 4 verzichten. Aus Sicht der Branche wäre dies ein schwerer Fehler, inbesondere mit Blick auf die potenziellen Investoren.

Die Offshore-Windenergie in Deutschland hat inzwischen die Gigawattmarke durchbrochen. Dieses Jahr sollen voraussichtlich weitere 2.000 Megawatt (= zwei Gigawatt) an installierter Offshore-Leistung zusätzlich ans Netz gehen. Damit der Ausbau kontinuierlich erfolgt, braucht die Offshore-Industrie aber auch längerfristig Sicherheit für eine ausreichende Netzkapazität, so die Stiftung Offshore-Windenergie.

Kuhbier: Realisierung von Borwin 4 für zwingend erforderlich

Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Offshore-Windenergie, begründet: „Die Offshore-Windindustrie hält daher die Umsetzung des Startnetzes und damit die umgehende Beauftragung und Realisierung des Netzanbindungssystems Borwin 4 für zwingend erforderlich.“ Nur so würden die Unternehmen ausreichend Planungssicherheit für weitere Investitionen erhalten, denn Offshore-Windenergieprojekte seien durch lange Planungszeiträume und hohe Investitionssummen geprägt. Von der Planung und Genehmigung, über die Investitionsentscheidung bis hin zum Bau der Anlagen können fünf bis zehn Jahre vergehen. Das gleiche gelte für die Netze, so Kuhbier.

900 MW Netzanschluss würden mit Borwin 4 wegfallen?

Die Bundenetzagentur beabsichtigt, auf Borwin 4 zu verzichten. Eigentlich sollten über dieses Projekt ab 2019 zusätzliche Windparks mit einer Leistung von bis zu 900 MW an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden können. Die Verzichtsentscheidung der Netzagentur hatte nicht nur zu Verunsicherung in der gesamten Offshore-Windenergiebranche geführt sondern auch zu einem Rechtsstreit zwischen den betroffenen Unternehmen und der Agentur. Erst durch einen Vergleich zwischen EnBW und der Bundesnetzagentur konnte ein bedrohlicher Stillstand beim Ausbau der Windenergie auf See abgewendet werden.

Unzuverlässiger Netzentwicklungsplan würde Investoren abschrecken

In dem Vergleich hat sich die Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, neben einer kurzfristigen Kapazitätszuweisung für den EnBW-Offshore-Windpark Hohe See bis Ende des ersten Quartals 2015 weitere freie Kapazität so zur Ausschreibung zu bringen, dass sich EnBW um weitere Kapazitätszuweisungen im Netzcluster 8 bewerben kann. „Woher diese zusätzlichen Anschlusskapazitäten kommen sollen bleibt jedoch unklar. Der Bau von Borwin 4 ist weiterhin nicht geplant. Ist auf die Netzanschlussplanung im Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) kein Verlass, müssen millionenschwere Vorleistungen für Planung und Konzeption der Offshore-Windparks ohne sichere Planungsgrundlage getätigt werden. Manch ein Investor könnte ein solches Risiko scheuen“, sagte Kuhbier.

Quelle: IWR Online
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