17.04.2015, 15:44 Uhr

EEG-Umlage: Industrie-Ausnahmen sinken auf 4,8 Milliarden Euro

Eschborn – 4,8 Milliarden Euro - Diese Summe hat in Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) derzeit gleich in doppelter Hinsicht eine Bedeutung: So hoch ist einerseits das aktuelle Gesamt-Guthaben auf dem EEG-Konto mit sämtlichen Einnahmen und Ausgaben für den regenerativen Strom. Gleichzeitig sinkt auch das Entlastungsvolumen im Industriebereich auf dieses Milliarden-Niveau.

Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, reduzieren sich damit die Ausnahmen für die stromintensiven Industriebetriebe, die in den vergangenen Jahren in immer größeren Umfang von der Pflicht zu Zahlung der vollen EEG-Umlage verschont blieben.

Wallraff: Industrie-Entlastung sinkt um 300 Mio. Euro

Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, betont: "Im Industriebereich ist die privilegierte Strommenge im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Damit sinkt das Entlastungsvolumen der Industrie um 300 Mio. Euro auf 4,8 Mrd. Euro." Dies unterstreiche die konsolidierende Wirkung der EEG-Novelle. Wallraff ist der Auffassung, dass die Beibehaltung der Industrierabatte im stromintensiven Bereich zugleich die industrielle Produktion in Deutschland stütze und so helfe, Abwanderungen zu verhindern.

Mehr Unternehmen und Unternehmensteile werden priveligiert

Der Finanzierungsbeitrag der Unternehmen zur EEG-Umlage wird demnach voraussichtlich von 370 Mio. Euro in 2014 auf 630 Mio. Euro in 2015 ansteigen. Für das Jahr 2015 fallen insgesamt 2.154 Unternehmen bzw. Unternehmensteile mit insgesamt 2.834 Abnahmestellen aufgrund ihrer bis zum 30.09.2014 gestellten Anträge unter die sogenannte "Besondere Ausgleichsregelung" des EEG, in der die Ausnahmen reglementiert sind. Bei beiden Werten ist ein leichter Anstieg feststellbar. Im Jahr 2014 waren es noch 2.098 Unternehmen bzw. Unternehmensteile mit insgesamt 2.779 Abnahmestellen.

Weitere Industrie-Privilegien: Kostenerstattung aus Emissionshandel

Die stromintensiven Industrie-Unternehmen in Deutschland genießen noch weitere Privilegien, um eine zu starke Belastung durch hohe Strompreise zu vermeiden. Diese Unternehmen werden auch von den Netzentgelten weitgehend befreit und bekommen sogar aus Steuergeldern die Kosten erstattet, die aus dem CO2-Emissionshandel in der EU entstehen. Unternehmen aus bestimmten Sekoren können jeweils rückwirkend für das Vorjahr einen Antrag auf Kompensation für auf den Strompreis übergewälzte Kosten der Treibhausgasemissionen stellen. So hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble beispielsweise für das Jahr 2014 eine Summe von 350 Millionen Euro angesetzt. Die Erstattungs-Regelung soll bis mindestens 2020 gelten.

Quelle: IWR Online
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